ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN

Der Verkauf von Produkten ("Produkte") durch die Brain Corporation, eine kalifornische Gesellschaft, und/oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen ("Brain") an einen Käufer ("Käufer") unterliegt den Bedingungen der folgenden Dokumente (in der Reihenfolge der Priorität, beginnend mit der höchsten Priorität): (i) eine von den Parteien vereinbarte und unterzeichnete Vereinbarung über den Verkauf von Produkten, (ii) eine von Brain an den Käufer ausgestellte Rechnung und/oder (iii) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufsaufträge (zusammen, je nach Anwendbarkeit, der "Vertrag"). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der Vertragsdokumente ist das Dokument mit dem höheren Vorrang maßgebend. Der Käufer und der Lieferant werden hier einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.

1. Lieferung der Produkte. Brain liefert dem Käufer die Produkte zu den im Bestellportal, in der Preisliste oder ggf. im Vertrag aufgeführten Preisen und Mengen sowie etwaigen zusätzlichen Anforderungen gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen. Der Kunde bestellt die Lieferung dieser Produkte über das Bestellportal oder eine schriftliche Bestellung (in jedem Fall eine "Bestellung").

2. Akzeptanz. Jede der folgenden Handlungen des Käufers gilt als Annahme des Vertrags: (i) elektronische Annahme; (ii) Bestätigung des Vertrags; (iii) Annahme der Produkte; oder (iv) Zahlung der Produkte durch den Käufer (z. B. gemäß einer von Brain vorgelegten Rechnung). Die Parteien vereinbaren, dass die Vertragsbedingungen Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bedingungen in einer Bestätigung oder einem anderen vom Käufer zur Verfügung gestellten Dokument haben. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen in einer Bestätigung oder einem anderen Dokument oder einer Antwort des Käufers gelten als von Brain widersprochen, ohne dass es einer weiteren oder zusätzlichen Mitteilung des Widerspruchs bedarf, und solche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen haben keine Wirkung und sind für Brain in keiner Weise bindend. Eine Bestellung gilt als von Brain angenommen, wenn Brain nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellung schriftlich eine Ablehnung erklärt.

3. Rechnungen und Zahlungsbedingungen. Bestellt der Käufer die Produkte über das Bestellportal von Brain, ist die Zahlung entsprechend der dortigen Aufforderung vorzunehmen. Andernfalls schickt Brain dem Käufer für jede Produktlieferung eine Rechnung. Jede dieser Rechnungen muss (i) die Bestellnummer des Käufers, (ii) die Teilenummern von Brain, falls zutreffend, (iii) die Produktpreise und (iv) die gelieferten Mengen enthalten. Unbestrittene Rechnungen sind mit Erhalt der Rechnung durch den Käufer fällig. Sofern nicht anders angegeben, sind fällige Zahlungen nach Wahl von Brain per Überweisung, bestätigtem Scheck, Bankscheck oder auf eine andere von den Parteien vereinbarte Weise zu leisten.

4. Versand von Produkten; Eigentum und Verlustrisiko. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand der Produkte innerhalb der USA F.O.B. Versandstelle. Bei internationalen Lieferungen erfolgt der Versand der Produkte EXW, Incoterms 2020. Jede Sendung ist deutlich zu kennzeichnen und muss (i) die Bestellnummer, (ii) das Versanddatum und (iii) den Namen des Empfängers und Versenders enthalten. Jeder Sendung ist ein detaillierter Packzettel beizufügen. Brain unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die Produkte am oder vor dem im Vertrag angegebenen Empfangsdatum an den Käufer zu versenden. Die Kosten für eine vom Käufer gewünschte Sonderverpackung oder Sonderlieferung sind vom Käufer zu tragen. Brain informiert den Käufer im Voraus über solche außergewöhnlichen Verpackungs- oder Lieferkosten, und der Käufer muss diesen zustimmen, bevor er für diese Kosten haftet.

5. Gewährleistung. Brain verpflichtet sich, alle von seinen Drittanbietern in Verbindung mit den Produkten gegebenen Gewährleistungen an den Käufer weiterzugeben, soweit dies nach den Bedingungen dieser Gewährleistungen zulässig ist.

6. Vertraulichkeit. Alle vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Brain, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Modelle, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Preisnachlässe oder Rabatte, die dem Käufer von Brain offenbart werden, unabhängig davon, ob sie mündlich oder visuell offenbart werden oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien offenbart oder zugänglich gemacht werden, und unabhängig davon, ob sie als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder nicht, Der Käufer ist verpflichtet, alle Informationen, die Brain dem Käufer in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form oder auf sonstigen Datenträgern offenbart, zugänglich macht oder zugänglich macht, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit dem Vertrag als "vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert wurden, vertraulich zu behandeln, und zwar ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Produkte zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig den physischen Aufbau der Produkte zu analysieren. Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen gilt, dass, falls Brain zuvor einen Geheimhaltungsvertrag mit dem Käufer abgeschlossen hat (das "NDA"), dieser in vollem Umfang in Kraft bleibt, und dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und dem NDA die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags maßgeblich sind.

7. Entschädigung.

a. Freistellungsverpflichtungen von Brain. Brain verpflichtet sich, den Käufer zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Verluste, Schäden, Klagen, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Kosten, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Brain im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten an den Käufer entstehen.

b. Entschädigungsverpflichtungen des Käufers. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, Brain von allen Verlusten, Schäden, Klagen, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Kosten Dritter freizustellen, die aus der Verwendung oder Installation der Produkte durch den Käufer entstehen.

c. Entschädigungsverfahren. Unverzüglich nach Erhalt eines schriftlichen Anspruchs oder einer Mitteilung über eine Handlung, die einen Anspruch auf Entschädigung gemäß Abschnitt 7.a. und 7.b. begründet, wird die entschädigte Partei die entschädigende Partei schriftlich von dem Anspruch oder der Handlung in Kenntnis setzen. Die entschädigte Partei gewährt der entschädigenden Partei eine angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Verteidigung oder Beilegung eines Anspruchs und räumt der entschädigenden Partei die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung desselben ein, vorausgesetzt, dass die entschädigte Partei berechtigt ist, sich an der Verteidigung des Anspruchs zu beteiligen und auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Anspruchs zu beauftragen. Die freistellende Partei darf keinem Vergleich, der zu einem Anerkenntnis der Haftung der freigestellten Partei führt, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung zustimmen, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Übernimmt die entschädigende Partei die Verteidigung gegen einen Anspruch nicht oder verfolgt sie diese nicht sorgfältig, kann die entschädigte Partei einen Anwalt beauftragen und die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch auf Kosten der entschädigenden Partei übernehmen; in diesem Fall erstattet die entschädigende Partei der entschädigten Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach jeder schriftlichen Aufforderung durch die entschädigte Partei alle angemessenen Anwaltshonorare, Kosten und Schäden, die ihr bei der Beilegung oder der Verteidigung gegen solche Ansprüche entstanden sind.

8. Haftungsbeschränkung. Alle im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkte werden dem Käufer im Ist-Zustand ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. Brain lehnt hiermit ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die Produkte ab. Die Gesamthaftung von Brain, die sich aus der Lieferung oder Verwendung von Produkten ergibt, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig, übersteigt in keinem Fall die Kosten der verkauften Produkte, für die ein Anspruch geltend gemacht wird. In keinem Fall haftet Brain gegenüber dem Käufer oder einem Dritten für beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, Strafschadensersatz oder besondere Schäden.

9. Versicherung. Während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach muss Brain auf eigene Kosten eine Versicherung aufrechterhalten und abschließen, die u.a. eine gewerbliche Haftpflichtversicherung (einschließlich Produkthaftpflicht), eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million USD pro Schadensfall und einer Gesamtsumme von zwei Millionen USD bei finanziell soliden und angesehenen Versicherern umfasst. Auf Verlangen des Käufers hat der Lieferant dem Käufer eine Versicherungsbescheinigung des Versicherers des Lieferanten vorzulegen, aus der der in diesem Absatz genannte Versicherungsschutz hervorgeht.

10. Abwerbeverbot. Der Käufer wird während der Durchführung dieses Vertrages und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter oder Berater von Brain abwerben oder in irgendeiner Weise dazu ermutigen, ihr Arbeitsverhältnis mit Brain zu beenden.

11. Beendigung. Brain kann jeden Vertrag ganz oder teilweise jederzeit und aus beliebigem Grund kündigen. Die Kündigung des Vertrages aus irgendeinem Grund entbindet die Vertragsparteien nicht von ihrer Haftung für die im Rahmen dieses Vertrages eingegangenen Verpflichtungen und die zum Zeitpunkt der Kündigung unbezahlten Beträge. Der Käufer ist für die Bezahlung aller gelieferten Produkte verantwortlich, die von Brain vor der Kündigung versandt wurden.

12. Rechte an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen Käufer und Brain liegen alle Rechte an geistigem Eigentum an den dem Käufer zur Verfügung gestellten Produkten einzig und allein bei Brain. Es werden keine Rechte an geistigem Eigentum an den Produkten abgetreten, lizenziert oder übertragen.

13. Allgemeines.

a. Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet für eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie z. B. innere Unruhen, Krieg, Brände, Überschwemmungen, Unfälle, Erdbeben, schlechtes Wetter, Ausfälle von Telekommunikationsleitungen, Stromausfälle, Netzausfälle, behördliche Vorschriften oder Kontrollen, Unfälle, Streiks oder Arbeitskämpfe, Terrorismus, höhere Gewalt oder andere ähnliche oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Vertragspartei liegen, die mit der Erfüllung des Vertrags in Verzug ist, solange ein solches Ereignis höherer Gewalt andauert. Jede Vertragspartei unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die andere Vertragspartei innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Eintreten eines solchen Ereignisses zu benachrichtigen. Tritt bei einer Partei ein Ereignis höherer Gewalt ein, so ergreift sie alle angemessenen Maßnahmen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses auf die Erfüllung des Vertrags abzumildern, und unternimmt alle angemessenen Schritte, um trotz eines solchen Ereignisses zu erfüllen. Verzögert sich die Leistung von Brain um mehr als dreißig (30) Tage, kann der Käufer den Vertrag kündigen.

b. Einhaltung von Gesetzen. Brain sichert zu, dass es alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten wird.

c. Rückmeldung. Der Käufer kann Brain Feedback und Anregungen zu den Produkten geben ("Feedback"). Wenn der Käufer Feedback zur Verfügung stellt, kann Brain dieses Feedback ohne Einschränkung und ohne Verpflichtung gegenüber dem Käufer verwenden.

d. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, werden durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Commercial Arbitration Rules beigelegt, und der Schiedsspruch des/der Schiedsrichter(s) kann von jedem zuständigen Gericht bestätigt werden. Die Ansprüche werden von einem Einzelschiedsrichter entschieden, es sei denn, der Streitwert übersteigt 500.000 $; in diesem Fall wird der Streit von einem Gremium aus drei Schiedsrichtern entschieden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist San Diego, Kalifornien. Das Schiedsgerichtsverfahren unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien. Die Anhörungen finden gemäß den Standardverfahren der Handelsschiedsgerichtsordnung statt, die persönliche Anhörungen vorsehen. Es gelten die Standardbestimmungen der Commercial Rules. Die Schiedsrichter sind befugt, die Kosten des Schiedsverfahrens auf die Parteien aufzuteilen, jedoch nur dann, wenn ein bestimmtes Gesetz dies zulässt, auch die Anwaltskosten. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter das Bestehen, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens im Rahmen dieses Abkommens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass das Versäumnis oder die Weigerung einer Vertragspartei, ihren erforderlichen Anteil an den Kautionen für die Entschädigung der Schiedsrichter oder die Verwaltungskosten zu zahlen, einen Verzicht dieser Vertragspartei auf die Vorlage von Beweisen oder auf ein Kreuzverhör von Zeugen darstellt. In diesem Fall ist die andere Vertragspartei verpflichtet, die von dem/den Schiedsrichter(n) für den Erlass eines Schiedsspruchs geforderten Beweise und rechtlichen Argumente vorzulegen. Ein solcher Verzicht erlaubt kein Versäumnisurteil gegen die nicht zahlende Vertragspartei, wenn keine Beweise wie oben vorgesehen vorgelegt werden. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Vertragsparteien, dass jede Vertragspartei weiterhin die Möglichkeit hat, in jeder Gerichtsbarkeit Unterlassungsklagen (oder eine gleichwertige Art von dringendem Rechtsschutz) zu erheben.

e. Zusicherungen und Garantien. Jede Partei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass: (i) dass sie nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, ordnungsgemäß gegründet und organisiert ist, dass sie rechtsgültig existiert und in jeder Gerichtsbarkeit, in der sie ihre Geschäfte tätigt, zur Ausübung ihrer Tätigkeit befugt ist; (ii) dass sie das uneingeschränkte Recht, die Vollmacht und die Befugnis hat, den Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, und dass alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen eingeholt wurden; und (iii) dass keine Klagen, Verfahren oder behördlichen Ermittlungen gegen sie anhängig sind oder angedroht werden, die die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigen könnten.

f. Abtretung. Keine der Vertragsparteien wird ihre Rechte, Pflichten oder Interessen im Rahmen dieser Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragen, abtreten oder Unterlizenzen vergeben.

g. Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind in Bezug auf alle Aspekte des Vertrages voneinander unabhängige Vertragspartner. Keine Partei darf für die andere Partei oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen eingehen oder die Befugnis haben, die andere Partei zu binden oder zu verpflichten.

h. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil des Vertrags von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen oder Teile davon in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

i. Überschriften; Auslegung. Die im Vertrag enthaltenen Überschriften/Bezeichnungen wurden aus Gründen der Bequemlichkeit und der leichten Auffindbarkeit eingefügt und bezwecken nicht, den Geltungsbereich oder die Absicht der Bestimmungen, zu denen sie gehören, zu definieren, einzuschränken oder zu erweitern, und sind auch nicht als solche zu betrachten.

j. Fortbestehen. Jede Klausel und Bestimmung des Vertrags, die nach ihrem Sinn und Zusammenhang eine Kündigung oder das Auslaufen des Vertrags überdauern sollte, überdauert unabhängig von der Ursache und selbst dann, wenn sie aus einer wesentlichen Vertragsverletzung einer der Vertragsparteien resultiert. Ungeachtet des Vorstehenden überdauern die Abschnitte 5, 6, 7, 8, 11, 12 und 13 zusammen mit allen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen die Beendigung des Vertrags.

k. Mitteilung. Alle Mitteilungen, Anträge, Ansprüche und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages (jeweils eine "Mitteilung") müssen schriftlich erfolgen und an die auf der Vorderseite des Vertrages angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich angegebene Adresse gerichtet werden. Alle Mitteilungen werden durch persönliche Übergabe, einen staatlich anerkannten Nachtkurier, per Fax oder per Einschreiben zugestellt. Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, wird eine Mitteilung erst mit dem Eingang bei der empfangenden Partei wirksam.

l. Verzicht. Ein Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht aus dem Vertrag ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet ist. Das Versäumnis einer Vertragspartei, eine Bestimmung des Vertrags durchzusetzen, ist nicht als Verzicht oder Änderung dieser Bestimmung oder als Beeinträchtigung ihres Rechts auszulegen, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung des Vertrags später durchzusetzen.

m. Gesamter Vertrag; Modifikation. Der Vertrag (einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen) stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Verträge oder Mitteilungen zwischen den Parteien in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder anderer Form. Änderungen, Modifikationen, Ergänzungen oder Zusätze zum Vertrag oder zu Teilen des Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch einen bevollmächtigten Vertreter der Parteien. Jede Vertragspartei hat eine unabhängige Rechtsberatung in Bezug auf den Vertrag und ihre jeweiligen Rechte und Pflichten, die in diesem Vertrag festgelegt sind, erhalten. Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass sie sich nicht auf Zusicherungen oder Erklärungen der anderen Partei oder ihrer Angestellten, Vertreter, Bevollmächtigten oder Anwälte in Bezug auf den Vertrag verlassen, es sei denn, diese Zusicherungen sind ausdrücklich im Vertrag enthalten.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2024