EULA-Ergänzung für das Gesundheitswesen

Der Endbenutzer hat den Bedingungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags ("EULA") von Brain zugestimmt, der die allgemeine Nutzung der Software und der Autonomy Services von Brain sowie die Bedingungen der Lizenz des Endbenutzers mit Brain erläutert. Diese ergänzende Vereinbarung für das Gesundheitswesen ("Ergänzung für das Gesundheitswesen") enthält zusätzliche EULA-Bedingungen für die Nutzung der Autonomy Services des Robotic Scrubber von Brain in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (wie unten definiert). Alle hierin verwendeten und nicht anderweitig definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die jeweilige Bedeutung, die ihnen in der EULA gegeben wird, die, wie der Endbenutzer anerkennt, weiterhin in vollem Umfang in Kraft bleibt.

Eine Einrichtung des Gesundheitswesens ist jede Einrichtung oder ein Teil davon, die klinische medizinische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheit einer Person erbringt, einschließlich der Diagnose und Behandlung von körperlichen Erkrankungen, Krankheiten, Verletzungen oder Beeinträchtigungen ("Gesundheitseinrichtung").

Ein aktiver Patient ist eine Person, die sich einem medizinischen, klinischen, diagnostischen Verfahren oder einer therapeutischen Behandlung unterzieht oder anderweitig Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die von einem Arzt in einer Gesundheitseinrichtung angewiesen werden ("aktiver Patient").

Der Endnutzer sowie seine Genehmigungsempfänger erkennen die folgenden Anforderungen für den Einsatz von Scheuersaugrobotern an und stimmen ihnen zu:

  1. Der Schrubbroboter darf nur dann in einem Bereich einer Gesundheitseinrichtung eingesetzt werden, wenn dieser Bereich zum Zeitpunkt des autonomen Betriebs nicht für die Pflege aktiver Patienten verwendet wird. Zu den Beispielen für einen zulässigen "Bereich" gehören Bereiche wie Restaurants, Lobbys, Geschenkeläden, Hauptgänge, Verwaltung oder spezielle Laborkorridore.
  2. Vor der Nutzung der Autonomy Services in einer Abteilung müssen physische und/oder administrative Kontrollen vorhanden sein, um zu verhindern, dass der Schrubbroboter in angrenzende Abteilungen fährt, in denen sich aktive Patienten zum Zwecke der Pflege aufhalten könnten. Zu den möglichen "Kontrollen" gehören geschlossene Türen, Kegel, die nicht breiter als die Breite des Schrubbgeräts sind, andere Barrieren oder die Überprüfung, ob der Bereich während der Reinigung für aktive Patienten geschlossen ist.

Ungeachtet des Vorstehenden ist der Endbenutzer allein für die Eignung des Scheuersaugroboters für die Umgebung verantwortlich.

Durch (a) die Verwendung der Software oder der Autonomy Features in einer Einrichtung des Gesundheitswesens, (b) das Anklicken des Akzeptanzkästchens oder (c) das Ausfüllen eines Bestellformulars oder einer anderen Vereinbarung, die auf diese Ergänzung für das Gesundheitswesen verweist, erklärt sich der Endbenutzer mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Ergänzung für das Gesundheitswesen einverstanden. Darüber hinaus bekräftigt der Endnutzer seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3 der EULA, erklärt sich damit einverstanden, die Anleitungen und alle anderen Unterlagen, die speziell für Gesundheitseinrichtungen bereitgestellt werden, zu befolgen, und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Endnutzer die Befugnis hat, den Endnutzer (oder seinen Arbeitgeber oder eine andere Einrichtung, in deren Namen der Endnutzer zustimmt) an die Bestimmungen und Bedingungen dieser Ergänzung zum Gesundheitswesen zu binden. Des Weiteren stimmt der Endnutzer zu, dass dieser Zusatz zum Gesundheitswesen wie jede schriftliche, vom Endnutzer unterzeichnete Vereinbarung durchsetzbar ist.