Endbenutzer-Lizenzvertrag für die autonome Navigationssoftware der Brain Corporation

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (dieser "Vertrag") wird von und zwischen der Brain Corporation, einem kalifornischen Unternehmen ("Brain"), und der natürlichen oder juristischen Person, die die Software (wie unten beschrieben) gemäß diesem Vertrag lizenziert (der "Endbenutzer"), geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software von Brain (die "Software"), die auf einem BrainOS® betriebenen Schrubbroboter enthalten ist, der unter der Marke "Brain" oder "BrainOS" angeboten wird (jeweils ein "Schrubbroboter").

1. Annahme dieses Abkommens

Indem der Endnutzer (a) die Software oder die Autonomy-Funktionen nutzt, (b) ein Kästchen anklickt, das die Akzeptanz anzeigt, oder (c) einen Abonnementvertrag, ein Bestelldokument oder ein anderes Instrument ausführt, das auf diesen Vertrag verweist (ein "Service-Dokument"), erklärt sich der Endnutzer damit einverstanden, an die Bedingungen dieses Vertrages gebunden zu sein, einschließlich der Beschränkungen in Bezug auf Zugang, Nutzung, Übertragbarkeit, Gewährleistung und Haftung. Darüber hinaus erklärt der Endnutzer durch die Annahme dieser Vereinbarung, dass er oder sie befugt ist, den Endnutzer (oder seinen Arbeitgeber oder eine andere Einrichtung, in deren Namen der Endnutzer zustimmt) an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu binden.

2. Autonome Dienstleistungen

Während des anfänglichen Zeitraums, der in dem jeweiligen Service-Dokument festgelegt ist, das zwischen dem Endbenutzer und Brain oder einem autorisierten Hersteller, Wiederverkäufer oder Distributor (ein "autorisierter Verkäufer") ausgefertigt wurde, erklärt sich Brain bereit, dem Endbenutzer die folgenden Services (die "Autonomy Services") zur Verfügung zu stellen:

2.1 Autonome Funktionen. Wenn die autonome Navigation und andere Funktionen der Software (zusammen die "Autonomiefunktionen") für einen Scheuersaugroboter aktiviert sind, kann der Scheuersaugroboter entlang von Routen reinigen, die der Endnutzer vorkonfiguriert hat. Der Endnutzer ist allein für die Gestaltung aller vorkonfigurierten Routen verantwortlich. Ohne aktivierte Autonomiefunktionen kann der Schrubbroboter nicht autonom arbeiten, sondern nur im manuellen Betrieb eingesetzt werden.

2.2 Unterstützungsleistungen. Brain stellt dem Endnutzer gegebenenfalls die folgenden Software-Supportdienste zur Verfügung: (a) Cloud-Konnektivität für die Ferndiagnose von Problemen und Support in Bezug auf die Autonomiefunktionen; (b) Software-Updates für sicherheitskritische oder neue Softwarefunktionen; und (c) zusammenfassende Daten über die Nutzung und den Betrieb jedes robotergestützten Scheuersaugers. Wenn während des Betriebs der Zugang zu Mobilfunkdaten für einen Scheuersaugroboter nicht verfügbar ist, ist Brain möglicherweise nicht in der Lage, diesem Scheuersaugroboter die in diesem Abschnitt 2.2 beschriebenen Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen. Soweit Brain Textkommunikation zur Unterstützung der Autonomy Services anbietet, muss der Endnutzer ein Mobiltelefon mit Mobilfunkdienst bereitstellen, um diese Textkommunikation zu empfangen.

3. Nutzung der Software und der Autonomiefunktionen durch den Endnutzer

Der Endbenutzer muss die nachstehend aufgeführten Nutzungsregeln einhalten, die für alle Scheuersaugroboter gelten (zusammenfassend als "Nutzungsbeschränkungen" bezeichnet):

3.1 Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er für den Betrieb und die Nutzung der Autonomiefunktionen durch den Endnutzer und seine Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer und jeden Erwerber oder jede andere Einheit, der der Endnutzer die Nutzung des Scheuersaugroboters gestattet (seine "Erlaubnisnehmer"), verantwortlich ist.

3.2 Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, die Software, die Autonomy-Dienste oder die Autonomy-Funktionen nur für Zwecke zu nutzen, die durch (a) diesen Vertrag und (b) alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder allgemein anerkannten Praktiken oder Richtlinien in den jeweiligen Rechtsordnungen (einschließlich aller Gesetze bezüglich des Exports von Daten oder Software in und aus den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land, in dem der Endnutzer den Robotic Scrubber erwirbt oder nutzt) erlaubt sind.

3.3 Zugelassene Verwendungszwecke. Die Autonomiefunktionen ermöglichen es dem Schrubbroboter, die von einem Bediener ausgeführten Handlungen zu erlernen und später ähnliche Handlungen auf der Grundlage dieses Lernprozesses autonom auszuführen. Ungeachtet der Nutzungsbeschränkungen in diesem Abschnitt 3 dürfen der Endnutzer und seine Erlaubnisnehmer den Schrubbroboter und die Autonomiedienste nur zur Reinigung von Innenräumen und Oberflächen verwenden, die von einer manuellen Scheuersaugmaschine vergleichbarer Bauart und Konstruktion wie die Basis-Scheuereinheit des Schrubbroboters in "zugelassenen Umgebungen" angemessen gereinigt werden können. Diese zugelassenen Umgebungen sind insbesondere als physische Räume definiert, die überwacht und für die Reinigung unter Verwendung von Industriestandardpraktiken für Maschinen und nasse Böden, einschließlich Warnschildern und Barrieren, bestimmt sind, und während sich ein Scheuersaugroboter im autonomen Modus befindet, müssen alle Abstürze, Treppen, Rolltreppen, beweglichen Plattformen oder Klippen in der Nähe des Scheuersaugroboters während seines Betriebs durch eine physische Barriere geschützt sein. Der Endnutzer und seine Erlaubnisnehmer dürfen die Autonomiedienste nur in Übereinstimmung mit den Benutzerhandbüchern, Anleitungen und Anweisungen des Scheuersaugroboters nutzen, die in der Software enthalten sind (die "Anweisungen"). Diese Anleitungen können von Brain oder einem autorisierten Verkäufer aktualisiert, überarbeitet oder anderweitig geändert werden. Der Endbenutzer ist dafür verantwortlich, den Schrubbroboter zu bedienen und alle Bediener des Schrubbroboters anzuweisen, den Schrubbroboter und die Autonomiedienste in Übereinstimmung mit den Anweisungen zu verwenden.

3.4 Ergänzung zum Gesundheitswesen. Jegliche Nutzung eines Schrubbroboters und der Autonomy Services in einer Einrichtung des Gesundheitswesens unterliegt den zusätzlichen Bedingungen der EULA-Ergänzung für das Gesundheitswesen, die unter https://www.braincorp.com/eula-healthcare-supplement-jn76sz12/ abrufbar ist . Zur Klarstellung: Eine "Einrichtung des Gesundheitswesens" ist jede Einrichtung oder ein Teil davon, die klinische medizinische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheit einer Person erbringt, einschließlich der Diagnose und Behandlung von körperlichen Krankheiten, Leiden, Verletzungen oder Beeinträchtigungen.

3.5 Ordnungsgemäße Wartung und Inspektionen. Der Endnutzer sowie seine Erlaubnisnehmer dürfen die Software und die Autonomiefunktionen nur so lange nutzen, wie der Scheuersaugroboter in Übereinstimmung mit der Anleitung des Scheuersaugroboters gewartet und betrieben wird. Diese Wartung und der Betrieb umfassen unter anderem (a) die Inspektion des Scheuersaugroboters vor dem Betrieb, um sicherzustellen, dass unter anderem die Rakel richtig positioniert und gereinigt sind, die Flüssigkeiten eingefüllt sind und keine offensichtlichen Schäden am Scheuersaugroboter vorhanden sind, und (b) die Wartung und routinemäßige Instandhaltung, die mindestens den Industriestandards für manuelle Scheuersauger entsprechen. Alle Scheuersaugroboter müssen an einem angemessen sicheren Ort gelagert werden, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

3.6 Verhaltensbeschränkungen. Der Endbenutzer sowie seine Erlaubnisnehmer dürfen sich nicht an den folgenden Handlungen oder Aktivitäten beteiligen: (a) Betrieb eines Scrubber-Roboters in einer Weise, die eine verbotene Nutzung gemäß der Anleitung des Scrubber-Roboters darstellt; (b) absichtliche Manipulation, Modifizierung oder Beschädigung des Scrubber-Roboters oder jeglicher Hardware oder Sensoren, die die Software oder die Autonomy Services enthalten oder mit ihnen verbunden sind; (c) andere Software als die Software auf dem Robotic Scrubber zu installieren oder zu modifizieren oder zu versuchen, diese zu installieren oder zu modifizieren (außer in den Fällen, in denen dies gemäß etwaigen Open-Source-Lizenzen, die Brain dem Endnutzer in Verbindung mit der hierunter lizenzierten Software zur Verfügung stellt, zulässig ist); (d) die Installation oder der Versuch der Installation der Software auf einer anderen Hardware oder einem anderen Gerät als dem robotergesteuerten Schrubber; (e) die Verwendung der Software oder der Autonomy Services, um einen Betrieb des robotergesteuerten Schrubbers durchzuführen, der über routinemäßige Reinigungsfunktionen innerhalb einer genehmigten Umgebung hinausgeht; oder (f) der Versuch, den rechtmäßigen Betrieb der Autonomy Services oder der Software vorsätzlich zu beschädigen oder zu untergraben. Die Waschroboter, die Software und die Autonomiedienste sind nicht für den Einsatz in Umgebungen konzipiert oder vorgesehen, in denen ein Versagen der Waschroboter, der Software und der Autonomiedienste mit hinreichender Wahrscheinlichkeit direkt zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren Sach- oder Vermögensschäden führen würde.

4. Lizenz von Brain

4.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt Brain dem Endnutzer eine unentgeltliche, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz, ausschließlich während des Zeitraums, in dem der Endnutzer Zugang zu den Autonomy Services gemäß Abschnitt 2 hat, ausschließlich für die Nutzung der Software durch den Endnutzer (und seine Erlaubnisnehmer) in dem Land, in dem Brain oder ein autorisierter Verkäufer dem Endnutzer den Robotic Scrubber in Verbindung mit (a) dem mit der Software vorinstallierten Robotic Scrubber, den der Endnutzer erworben hat, und (b) den Autonomy Services geliefert hat. "Nutzung" in diesem Abschnitt 4 bedeutet die Fähigkeit, die Software über eine Benutzerschnittstelle auf dem Waschroboter so auszuführen, wie es für die Navigation und den autonomen Betrieb des Waschroboters in einer genehmigten Umgebung in Übereinstimmung mit Abschnitt 3 erforderlich ist.

4.2 Alle Rechte, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind Brain und ggf. den Lizenzgebern von Brain vorbehalten. Die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Der Endbenutzer darf die Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und nur in dem durch diese Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Umfang nutzen. Die Endbenutzerlizenz überträgt keine Eigentumsrechte an der Software und ist nicht als Verkauf von Rechten an der Software auszulegen. Dieser Vertrag gilt auch für alle Patches oder Updates, die der Endbenutzer für die Software erhält, sowie für die Software auf allen Schrubbrobotern, die vom Endbenutzer verwendet werden.

4.3 Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass Brain, seine verbundenen Unternehmen und seine Lizenzgeber Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an der Software (einschließlich aller Patches und Updates für die Software und aller Kopien) sind, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, die an der Software bestehen. "GeistigeEigentumsrechte" bedeutet alle Rechte nach dem Patentrecht, dem Urheberrecht, dem Urheberpersönlichkeitsrecht, dem Gesetz über Geschäftsgeheimnisse, dem Markenrecht und allen anderen Eigentumsrechten. Brain behält sich alle Rechte vor, die dem Endbenutzer nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software von Brain ist durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten, internationale Urheberrechtsverträge und -konventionen und andere Gesetze des Landes, in dem der Endbenutzer den Schrubbroboter erwirbt oder benutzt, geschützt. Der Endnutzer darf nicht: (a) die Software oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, weiterzugeben, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (b) die Software oder Teile davon zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu lizenzieren, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen, zu vermarkten oder eine Dienstleistung mit einer Software oder einem Gerät (mit Ausnahme des Robotic Scrubber, wie er dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt wurde) anzubieten oder zu erbringen, das die Software oder Teile davon enthält; (c) die Software in irgendeiner anderen Weise gemäß den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten, internationalen Urheberrechtsverträgen und -konventionen, EU-Urheberrechtsrichtlinien und/oder anderen Gesetzen des Landes, in dem der Endnutzer den Schrubbroboter erwirbt oder benutzt, zu verletzen.

4.4 Der Endbenutzer verpflichtet sich, keine Hinweise auf Eigentumsrechte (einschließlich Patent-, Urheberrechts- und Markenhinweise) zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern, die an der Software oder dem Schrubbroboter angebracht oder darin enthalten sind. Nichts in dieser Vereinbarung gibt dem Endbenutzer ein Recht auf einen der Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Domainnamen oder Teile davon oder andere unverwechselbare Markenmerkmale von Brain.

5. Datenschutz und Information

Um die Produkte von Brain ständig zu erneuern, zu aktualisieren und zu verbessern und um dem Endbenutzer Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, kann Brain Daten von der Software oder dem Schrubbroboter erheben, einschließlich der Daten, die in der Datenrichtlinie von Brain (abrufbar unter www.braincorporation.com/data-privacy, die von Zeit zu Zeit von Brain aktualisiert werden kann) vorgesehen sind, und zwar in dem Umfang, der auf die spezifische Situation des Endbenutzers zutrifft. Der Endbenutzer kann zusätzlichen länder- oder regionalspezifischen Beschränkungen, Zustimmungen, Verantwortlichkeiten oder Rechten in Bezug auf die Erfassung, Verwendung oder Übertragung von Informationen durch Brain im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen oder diese haben.

6. Beendigung dieses Abkommens

Diese Vereinbarung gilt so lange, bis sie entweder vom Endbenutzer oder von Brain wie unten beschrieben gekündigt wird:

6.1 Für den Fall, dass Brain gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden Mitteilung des Endnutzers behoben hat, kann der Endnutzer diese Vereinbarung kündigen, indem er die Nutzung der Software und der Autonomy Features durch den Endnutzer vollständig einstellt. Der Endnutzer kann verpflichtet sein, die Autonomy Services unter den Bedingungen, die in dem jeweiligen, mit Brain oder einem autorisierten Verkäufer abgeschlossenen Service-Dokument des Endnutzers festgelegt sind, separat zu kündigen.

6.2 Soweit nach geltendem Recht, Vorschriften oder Richtlinien zulässig, kann Brain diese Vereinbarung mit dem Endbenutzer jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn (a) der Endbenutzer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen behoben hat oder (b) Brain gesetzlich dazu verpflichtet ist: (a) der Endbenutzer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des Verstoßes durch Brain behoben hat; oder (b) Brain gesetzlich dazu verpflichtet ist, dies zu tun. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Lizenzrechte des Endnutzers aus diesem Vertrag sofort und automatisch ausgesetzt, wenn der Endnutzer die Software, die Autonomy Services oder die Autonomy Features in einer Weise nutzt, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt ist, einschließlich der Bereitstellung der Autonomy Services. Wenn dieser Vertrag endet, bleiben alle gesetzlichen Rechte, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, von denen der Endnutzer und Brain profitiert haben, denen sie unterworfen waren (oder die im Laufe der Zeit entstanden sind, während dieser Vertrag in Kraft war) oder die ausdrücklich auf unbestimmte Zeit fortbestehen, unberührt, und die Bestimmungen von Abschnitt 10.4 gelten weiterhin für solche Rechte, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten auf unbestimmte Zeit.

7. Garantien

Brain sichert zu und gewährleistet, dass die Software: (a) im Wesentlichen mit den jeweils aktuellen Benutzerhandbüchern der robotergestützten Scheuersaugmaschinen übereinstimmt; (b) für jede robotergestützte Scheuersaugmaschine, vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen, während der Laufzeit des Abonnements der Autonomiedienste des Endnutzers eine funktionierende autonome Navigation ermöglicht; und (c) durch die Nutzung durch den Endnutzer vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Wenn der Endnutzer Brain schriftlich über die Verletzung der vorstehenden Garantien informiert und Brain diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung behebt, besteht das einzige Rechtsmittel des Endnutzers bei Verletzung dieses Abschnitts 7 für einen beliebigen Robotic Scrubber in der Beendigung der Autonomy Services für diesen Robotic Scrubber und einer anteiligen Rückerstattung der vom Endnutzer für die verbleibende Zeit des Autonomy Services-Abonnements des Endnutzers für diesen Robotic Scrubber gezahlten Gebühren. Abgesehen von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 7 lehnt Brain ausdrücklich alle Garantien und Bedingungen jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien und Bedingungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien zulässig ist.

8. Begrenzung der Haftung

Der Endbenutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Brain, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie seine Lizenzgeber dem Endbenutzer gegenüber nicht für indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder exemplarische Schäden haftbar sind, die dem Endbenutzer im Rahmen dieser Vereinbarung entstanden sind, unabhängig davon, ob Brain oder seine Vertreter über die Möglichkeit solcher Verluste informiert waren oder hätten informiert sein müssen. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Brain im Rahmen dieser Vereinbarung den Betrag, den der Endnutzer für die Autonomy Services der letzten 12 Monate, die dem Schrubbroboter zuzuordnen sind, für den der Anspruch entstanden ist, tatsächlich gezahlt hat (oder in Bezug auf Ansprüche auf fällige Gebühren, die zu zahlen sind). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens oder des Körpers, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Brain zurückzuführen sind, oder für andere zwingende gesetzliche Haftungen oder Verantwortlichkeiten gemäß den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien in dem Land, in dem der Endnutzer den Schrubbroboter erworben hat.

9. Änderungen des Abkommens

Brain behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, zu überarbeiten, zu ergänzen oder anderweitig zu ändern und neue oder zusätzliche Regeln, Richtlinien, Bestimmungen oder Bedingungen aufzuerlegen, wenn dies aus Sicherheitsgründen, zur Einhaltung von Gesetzen oder staatlichen Vorschriften erforderlich ist und/oder die Nutzung des Robotic Scrubber durch den Endnutzer nicht wesentlich beeinträchtigt (in dieser Vereinbarung zusammenfassend als "Zusätzliche Bedingungen" bezeichnet), was die Nutzung der Software, der Autonomy Services oder der Autonomy-Funktionen durch den Endnutzer betrifft. Die zusätzlichen Bedingungen treten sofort in Kraft und werden in diesen Vertrag aufgenommen. Die fortgesetzte Nutzung der Software, der Autonomy Services oder der Autonomy Features durch den Endnutzer nach der Benachrichtigung über die zusätzlichen Bedingungen an die Brain mitgeteilte Postanschrift oder E-Mail-Adresse gilt als Zustimmung des Endnutzers zu allen diesen zusätzlichen Bedingungen. Alle zusätzlichen Bedingungen werden hiermit durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen.

10. Allgemeine Rechtsbegriffe

10.1 Andere als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich anerkannten Bestimmungen in Bezug auf die Software, die Autonomy Services oder die Autonomy Features in einem Service-Dokument, einer Bestellung, einem Lieferantenvertrag, einem erweiterten Servicevertrag oder einem anderen Instrument sind ungültig, es sei denn, Brain hat ihnen schriftlich zugestimmt, und die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung haben im Falle eines Konflikts mit einem solchen Instrument Vorrang, soweit sie nicht ausdrücklich überschrieben werden. Diese Vereinbarung und jedes andere Instrument, das auf diese Vereinbarung verweist und vom Endnutzer und Brain unterzeichnet ist (zusammen die Vereinbarung und das andere Instrument, die "Vertragsdokumente"), stellt die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen dem Endnutzer und Brain dar und regelt die Nutzung der Software, der Autonomy Services und der Autonomy Features durch den Endnutzer (mit Ausnahme von Dienstleistungen, die Brain dem Endnutzer im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung stellt) und ersetzt vollständig alle früheren Vereinbarungen zwischen dem Endnutzer und Brain in Bezug auf die Software, die Autonomy Services und die Autonomy Features. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn Brain ein in den Vertragsunterlagen enthaltenes Recht oder einen Rechtsbehelf nicht ausübt oder durchsetzt (oder wenn es Brain nach geltendem Recht zusteht), dies nicht als formeller Verzicht auf die Rechte von Brain gewertet wird und dass diese Rechte oder Rechtsbehelfe Brain weiterhin zur Verfügung stehen. Sollte ein Gericht, das für die Entscheidung in dieser Angelegenheit zuständig ist, entscheiden, dass eine Bestimmung der Vertragsunterlagen ungültig ist, so wird diese Bestimmung aus diesem Vertrag entfernt, ohne dass der Rest der Vertragsunterlagen davon berührt wird. Die übrigen Bestimmungen der Vertragsunterlagen sind weiterhin gültig und durchsetzbar. Dieser Vertrag gilt als "Autonomous Navigation Software End User License Agreement" oder "EULA", auf die in der Bedienungsanleitung des Robotic Scrubber und anderen Dokumenten von Brain oder einem autorisierten Verkäufer Bezug genommen wird.

10.2 Die Software unterliegt den Exportgesetzen der Vereinigten Staaten. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren nationalen und internationalen Export- und Reexportbeschränkungen und -vorschriften einzuhalten, einschließlich derjenigen der Gerichtsbarkeit, an die der Robotic Scrubber geliefert wurde, und die Software, die Autonomy Services oder die Autonomy Features nicht in ein verbotenes Land zu transferieren oder den Transfer zu genehmigen oder anderweitig gegen solche Beschränkungen oder Vorschriften zu verstoßen.

10.3 Die in den Vertragsunterlagen eingeräumten Rechte dürfen vom Endnutzer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brain nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, seine Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus den Vertragsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brain an Dritte zu delegieren.

10.4 Die Vertragsunterlagen unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, werden durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Commercial Arbitration Rules entschieden. Jedes Urteil über den Schiedsspruch des/der Schiedsrichter(s) kann von jedem zuständigen Gericht gefällt werden. Die Ansprüche werden von einem Einzelschiedsrichter entschieden, es sei denn, der Streitwert übersteigt 500.000 $; in diesem Fall wird der Streit von einem Gremium aus drei Schiedsrichtern entschieden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist San Diego, Kalifornien. Das Schiedsgerichtsverfahren unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien. Die Anhörungen finden gemäß den Standardverfahren der Handelsschiedsgerichtsordnung statt, die persönliche Anhörungen vorsehen. Es gelten die Standardbestimmungen der Commercial Rules. Die Schiedsrichter sind befugt, die Kosten des Schiedsverfahrens auf die Parteien aufzuteilen, jedoch nur dann, wenn ein bestimmtes Gesetz dies zulässt, auch die Anwaltskosten. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Versäumnis oder die Weigerung einer Partei, ihren erforderlichen Anteil an den Kautionen für die Entschädigung des Schiedsrichters oder die Verwaltungskosten zu zahlen, einen Verzicht dieser Partei auf die Vorlage von Beweisen oder ein Kreuzverhör von Zeugen darstellt. In einem solchen Fall ist die andere Partei verpflichtet, die Beweise und rechtlichen Argumente vorzulegen, die der/die Schiedsrichter für den Erlass eines Schiedsspruchs verlangen können. Ein solcher Verzicht erlaubt kein Versäumnisurteil gegen die nicht zahlende Partei, wenn keine Beweise wie oben vorgesehen vorgelegt werden. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Endnutzer damit einverstanden, dass Brain weiterhin berechtigt ist, in jeder Rechtsordnung Unterlassungsklagen (oder eine gleichwertige Art von dringendem Rechtsschutz) zu erheben.

11. Kontakt

Bei Fragen, Kommentaren oder Bedenken zu dieser Vereinbarung oder bei Mitteilungen an Brain wenden Sie sich bitte per Post oder E-Mail an Brain:

Brain Corporation
Zu Händen: EULA
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San Diego, CA 92121
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