Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen

Zuletzt aktualisiert: September 15, 2020

Der Kauf von Produkten ("Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen") von dem in der Bestellung angegebenen Lieferanten ("Lieferant") durch die Brain Corporation, eine kalifornische Gesellschaft, und/oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen ("Brain") ist abhängig von den folgenden Dokumenten (in der Reihenfolge der Priorität beginnend mit der höchsten Priorität): (i) eine beiderseitig vereinbarte und unterzeichnete Vereinbarung; (ii) eine von Brain erteilte Bestellung (eine "Bestellung"); und/oder (iii) diese Allgemeinen Bestellbedingungen (zusammen, je nach Anwendbarkeit, der "Vertrag"). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der Vertragsdokumente ist das Dokument mit dem höheren Vorrang maßgebend. Der Käufer und der Lieferant werden hier einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.

1. Lieferung von Produkten und Dienstleistungen. Der Lieferant ist verpflichtet, Brain die Produkte und Leistungen zu den im Vertrag aufgeführten Preisen und Mengen sowie etwaigen zusätzlichen Anforderungen gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu liefern. Der Lieferant wird die Produkte und Leistungen gemäß den Anweisungen von Brain und in Übereinstimmung mit den Brain zur Verfügung gestellten und von Brain genehmigten Produktmustern liefern. Der Lieferant führt die von den Parteien vereinbarten Zwischen- und Endkontrollen der Produkte durch, um sicherzustellen, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Brain hergestellt werden. Der Lieferant ist für die Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung und den Transport der von ihm im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkte verantwortlich (unabhängig davon, ob dies direkt oder durch seine Drittlieferanten, Auftragnehmer oder Vertreter geschieht). Die Herstellung, Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung und der Transport der Produkte müssen in guter und fachgerechter Weise und unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften erfolgen. Auf Verlangen von Brain wird der Lieferant Brain eine oder mehrere Bescheinigungen über den Stand seiner Konformität vorlegen. Der Lieferant wird Brain unverzüglich über alle Rückrufe, Produktsicherheits- oder Qualitätsprobleme bei allen vom Lieferanten verkauften Waren, die die Produkte enthalten, oder über alle Rückrufe, Produktsicherheits- oder Qualitätsprobleme bei den Produkten selbst informieren. Der Lieferant ist verpflichtet, alle seine Mitarbeiter oder Subunternehmer, die die Leistungen für Brain erbringen, einem angemessenen Drogenscreening und einer Überprüfung des strafrechtlichen Hintergrunds zu unterziehen. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Mitarbeiter oder Subunternehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht mit Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung betraut werden. Der Lieferant wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, alle Leistungen zu erbringen.

2. Annahme. Jede der folgenden Handlungen des Lieferanten gilt als Annahme des Vertrages: (i) elektronische Annahme; (ii) Bestätigung des Vertrages; (iii) Beginn der Leistungserbringung oder Mitteilung des Lieferanten an Brain über den Beginn der Leistungserbringung; (iv) Annahme oder Erfüllung einer Bestellung, die sich auf den Vertrag bezieht oder der der Vertrag beigefügt ist. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Bedingungen des Vertrages Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bedingungen in Bestätigungen oder anderen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Dokumenten haben. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen in einer Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument oder einer Antwort des Lieferanten gelten als von Brain beanstandet, ohne dass es einer weiteren oder zusätzlichen Mitteilung des Widerspruchs bedarf, und eine solche zusätzliche oder abweichende Bedingung ist für Brain weder wirksam noch in irgendeiner Weise bindend. Eine Bestellung gilt als vom Lieferanten angenommen, wenn der Lieferant nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellung schriftlich eine Ablehnung erklärt.

3. Rechnungen und Zahlungsbedingungen. Der Lieferant stellt Brain für jede Produktlieferung und/oder nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung aus. Jede Rechnung muss (i) die Bestellnummer, (ii) die Teilenummern von Brain, falls zutreffend, und (iii) die gelieferten Mengen enthalten. Unbestrittene Rechnungen sind innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Eingang der Rechnung bei Brain fällig und zahlbar. Die fälligen Zahlungen erfolgen nach Wahl von Brain durch Überweisung, bestätigten Scheck, Bankscheck oder eine andere von den Parteien vereinbarte Methode.

4. Verbringung von Produkten.

a. Versandbedingungen; Eigentum und Risiko des Verlustes. Der Lieferant ist verpflichtet, Brain unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass die Produkte nicht bis zu dem im Vertrag festgelegten Empfangsdatum geliefert werden oder wenn eine Lieferung nicht wie geplant erfolgt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand der Produkte innerhalb der U.S.A. F.O.B. Bestimmungsort. Für internationale Sendungen von Produkten gilt DDP, Incoterms 2020. Jede Sendung ist deutlich zu kennzeichnen und muss (i) die Bestellnummer, (ii) das Versanddatum und (iii) den Namen des Empfängers und Versenders enthalten. Jeder Sendung ist ein detaillierter Packzettel beizufügen. Der Lieferant unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um Brain die Produkte an oder vor dem im Vertrag angegebenen Empfangsdatum zuzustellen. Die Kosten für eine von Brain gewünschte Sonderverpackung oder Sonderzustellung trägt Brain. Der Lieferant wird Brain im Voraus über solche außergewöhnlichen Verpackungs- oder Lieferkosten informieren, und Brain muss diesen zustimmen, bevor eine Haftung für solche Kosten entsteht.

b. Die Zeit ist das Wesentliche. Der Lieferant erkennt an, dass die rechtzeitige Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von konformen Produkten für alle von Brain an den Lieferanten erteilten Aufträge von wesentlicher Bedeutung ist.

c. Annahme von Sendungen. Brain verfügt über eine angemessene Anzahl von Tagen ab dem Datum des Eintreffens der Lieferung der Produkte an dem von Brain benannten Versandort, um die Produkte zu prüfen und den Lieferanten über etwaige Unstimmigkeiten in Bezug auf die Lieferungen des Vertrages zu informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unstimmigkeiten in Bezug auf die Menge oder Qualität der Produkte. Brain wird den Lieferanten innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Prüfung der Lieferung über solche Abweichungen informieren. Alle Produkte, die sich als mangelhaft oder nicht vertragsgemäß erweisen, sind auf Kosten des Lieferanten an diesen zurückzusenden, und der Lieferant wird Brain entweder alle für die nicht vertragsgemäßen Produkte gezahlten Beträge gutschreiben oder die zurückgesandten Produkte ersetzen.

5. Garantie.

a. Produkte. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass die Produkte (i) frei von Pfandrechten, Ansprüchen oder Belastungen sind; (ii) allen Spezifikationen, Anweisungen und Vorschriften von Brain entsprechen; (iii) für die Zwecke, für die die Produkte hergestellt und an Brain verkauft wurden, geeignet und ausreichend sind; (iv) sind neu und handelsüblich; (v) sind preislich nicht ungünstiger als andere Kunden, die ähnliche Produkte in vergleichbaren oder geringeren Mengen kaufen, und (v) sind für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Abnahme frei von Mängeln in Design, Material und Verarbeitung, gleichmäßiger Art und Qualität und laufen ohne Abweichungen.

b. Dienstleistungen. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass die Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise erbracht werden, in Übereinstimmung mit den geltenden Industriestandards, aber nicht weniger als mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt. Der Lieferant garantiert ferner die Dienstleistungen und deren Ausführung für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Datum der Fertigstellung der Dienstleistungen.

Bei einer Verletzung der vorstehenden Garantien durch den Lieferanten besteht das Rechtsmittel von Brain nach eigenem Ermessen entweder (i) im kostenlosen Ersatz des mangelhaften Teils der Produkte durch den Lieferanten oder in der Nacherfüllung des mangelhaften Teils der Dienstleistungen durch den Lieferanten oder (ii) in der Rückerstattung der an den Lieferanten für den mangelhaften Teil der Produkte oder Dienstleistungen gezahlten Gebühr(en) durch den Lieferanten an Brain. Ungeachtet des Vorstehenden schränkt dieser Absatz nicht die Möglichkeit von Brain ein, andere Rechtsmittel auszuüben, zu denen Brain nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht berechtigt ist.

Der Lieferant erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Zusicherungen und Garantien die Inspektion, Prüfung, Abnahme und/oder Verwendung der Produkte durch Brain überdauern, zugunsten von Brain und seinen Nachfolgern, Abtretungsempfängern und Endnutzern der von Brain gekauften Produkte abgegeben werden und zusätzlich zu den Garantien und Rechtsmitteln gelten, die die Parteien anderweitig vereinbaren, die gesetzlich vorgesehen sind oder die in den Standardgarantien des Lieferanten enthalten sind, die den Produkten beigefügt sind. Der Lieferant haftet für alle Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben, die sich aus der Nichteinhaltung der hierin enthaltenen Zusicherungen und Garantien durch den Lieferanten ergeben.

6. Auftragsarbeiten. Der Lieferant erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Lieferanten im Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeiten als "Auftragsarbeiten" im Sinne des US-Urheberrechtsgesetzes gelten, und der Lieferant tritt hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Arbeiten an Brain ab. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Übertragungsurkunden auszufertigen und an Brain zu übergeben und alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die Brain in angemessener Weise verlangt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Ausfertigung und Einreichung von Urheberrechtsanträgen, Abtretungen und anderen Dokumenten auf Kosten von Brain, die für den Schutz der Rechte von Brain an diesen Materialien erforderlich sind.

7. Vertraulichkeit. Alle vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Brain, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Modelle, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Preisnachlässe oder Rabatte, die dem Lieferanten von Brain offenbart werden, unabhängig davon, ob sie mündlich oder visuell offenbart werden oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien offenbart oder zugänglich gemacht werden, und unabhängig davon, ob sie als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder nicht, Sie dürfen nicht offengelegt, kopiert oder für andere Zwecke als die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten verwendet werden, es sei denn, Brain hat dies im Voraus schriftlich genehmigt (diese Genehmigung kann von Brain nach eigenem Ermessen erteilt oder verweigert werden). Auf Verlangen von Brain ist der Lieferant verpflichtet, alle von Brain erhaltenen Unterlagen und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Brain ist berechtigt, bei Verstößen gegen diesen Abschnitt Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen gilt, dass, falls der Lieferant zuvor einen Geheimhaltungsvertrag mit Brain abgeschlossen hat (das "NDA"), dieser in vollem Umfang in Kraft bleibt, und dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und dem NDA die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags maßgeblich sind.

8. Entschädigung.

a. Entschädigungsverpflichtungen des Lieferanten bei Verletzung von geistigem Eigentum. Der Lieferant verpflichtet sich, Brain von allen Verlusten, Schäden, Klagen, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Kosten (zusammenfassend als "Verletzungsansprüche" bezeichnet) Dritter freizustellen, die behaupten, dass die an Brain verkauften Produkte geistige Eigentumsrechte verletzen, einschließlich der mit Patenten, Marken, Geschäftsgeheimnissen und/oder Urheberrechten verbundenen Rechte, und hält Brain schadlos. Wird die Nutzung oder der Verkauf von Produkten, die im Rahmen des Vertrags geliefert wurden, aufgrund eines Verletzungsanspruchs untersagt, muss der Lieferant auf eigene Kosten entweder für Brain das Recht erwirken, diese Produkte weiterhin zu nutzen oder zu verkaufen, ein gleichwertiges Produkt, das für Brain in angemessener Weise annehmbar ist, ersetzen oder Brain den Kaufpreis für diese Produkte erstatten.

b. Zusätzliche Entschädigungsverpflichtungen des Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet sich hiermit, Brain, seine Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren leitende Angestellte, Direktoren, Aktionäre, Bevollmächtigte, Bedienstete und Mitarbeiter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden, Klagen, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Kosten (zusammenfassend "Ansprüche") im Zusammenhang mit oder aufgrund von (i) einem Versäumnis des Lieferanten, die Produkte herzustellen, (ii) Mängel an den vom Lieferanten an Brain verkauften Produkten, (iii) Verstöße des Lieferanten gegen seine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen aus dem Vertrag; (iv) jede fahrlässige Handlung oder Unterlassung, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug des Lieferanten oder seiner Subunternehmer oder Vertreter, (v) die Nichteinhaltung aller Gesetze, Verordnungen, Regeln und Vorschriften durch den Lieferanten, die sich auf die Produkte auswirken, oder (vi) ungenaue, fehlerhafte oder unvollständige NAFTA-Zertifikate, Herkunftslandinformationen oder Exportkontrollklassifizierungsnummern, die Brain für die vom Lieferanten im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte zur Verfügung gestellt wurden. Diese Haftungsfreistellung erfolgt zusätzlich zu den Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten.

c. Verfahren zur Entschädigung. Unverzüglich nach Erhalt eines schriftlichen Anspruchs oder einer Mitteilung über eine Handlung, die einen Anspruch auf Entschädigung gemäß Abschnitt 8.a. und 8.b. begründet, wird Brain dem Lieferanten eine schriftliche Mitteilung über den Anspruch oder die Handlung zukommen lassen. Brain wird den Lieferanten in angemessener Weise bei der Verteidigung oder Beilegung eines Anspruchs unterstützen und dem Lieferanten die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung desselben gewähren, vorausgesetzt, daß Brain berechtigt ist, sich an der Verteidigung des Anspruchs zu beteiligen und auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Anspruchs zu beauftragen. Der Lieferant darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Brain, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, keinem Vergleich zustimmen, der zu einem Anerkenntnis der Haftung von Brain führt. Übernimmt der Lieferant die Verteidigung gegen einen Anspruch nicht oder verfolgt sie nicht sorgfältig, kann Brain einen Anwalt beauftragen und die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch auf Kosten des Lieferanten übernehmen. In diesem Fall erstattet der Lieferant Brain innerhalb von dreißig (30) Tagen nach jeder schriftlichen Aufforderung durch Brain alle angemessenen Anwaltsgebühren, Kosten und Schäden, die bei der Beilegung oder der Verteidigung gegen solche Ansprüche entstanden sind.

9. Versicherung. Während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach ist der Lieferant verpflichtet, auf eigene Kosten eine Versicherung aufrechtzuerhalten und abzuschließen, die u.a. eine gewerbliche Haftpflichtversicherung (einschließlich Produkthaftpflicht), eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million USD pro Schadensfall und einer Gesamtsumme von zwei Millionen USD bei finanziell soliden und angesehenen Versicherern umfasst. Auf Verlangen von Brain hat der Lieferant Brain eine Versicherungsbescheinigung des Versicherers des Lieferanten vorzulegen, aus der der in diesem Absatz genannte Versicherungsschutz hervorgeht. In der Versicherungsbescheinigung ist Brain als Zusatzversicherter aufzuführen.

10. Abwerbeverbot. Der Lieferant wird während der Durchführung dieses Vertrages und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach einer etwaigen Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter oder Berater von Brain abwerben oder in irgendeiner Weise dazu ermutigen, ihr Arbeitsverhältnis mit Brain zu beenden.

11. Beendigung. Brain kann jeden Vertrag jederzeit und aus beliebigen Gründen ganz oder teilweise kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung wird der Lieferant unverzüglich alle Arbeiten an diesem Vertrag einstellen und seine Lieferanten oder Unterauftragnehmer auffordern, ihre Arbeit einzustellen. Brain zahlt dem Lieferanten eine angemessene Kündigungsgebühr, die den Prozentsatz der vor der Kündigung geleisteten Arbeit widerspiegelt, zuzüglich der tatsächlichen, nachgewiesenen direkten Kosten, die sich aus der Kündigung ergeben, jedoch abzüglich der Beträge, die der Lieferant infolge der Kündigung einspart oder die er zur Minderung seines Schadens zurückerhält. Brain wird den Lieferanten nicht für Arbeiten bezahlen, die nach Erhalt der Stornierungsmitteilung ausgeführt wurden, oder für Kosten, die den Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Lieferanten entstanden sind und die vernünftigerweise hätten vermieden werden können. Eine Zahlung gemäß dieser Bestimmung gilt nicht als Verzicht auf andere Rechte von Brain. Die Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund entbindet keine der Vertragsparteien von ihrer Haftung für die im Rahmen dieses Vertrags eingegangenen Verpflichtungen und die zum Zeitpunkt der Kündigung unbezahlten Beträge. Brain ist für die Bezahlung aller gelieferten Produkte verantwortlich, die vor der Kündigung an Brain versandt wurden.

12. Allgemeines.

a. Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet für eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie z. B. innere Unruhen, Krieg, Brände, Überschwemmungen, Unfälle, Erdbeben, schlechtes Wetter, Ausfälle von Telekommunikationsleitungen, Stromausfälle, Netzausfälle, behördliche Vorschriften oder Kontrollen, Unfälle, Streiks oder Arbeitskämpfe, Terrorismus, höhere Gewalt oder andere ähnliche oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Vertragspartei liegen, die mit der Erfüllung des Vertrags in Verzug ist, solange ein solches Ereignis höherer Gewalt andauert. Jede Vertragspartei unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die andere Vertragspartei innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Eintreten eines solchen Ereignisses zu benachrichtigen. Tritt bei einer Partei ein Ereignis höherer Gewalt ein, so ergreift sie alle angemessenen Maßnahmen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses auf die Erfüllung des Vertrags abzumildern, und unternimmt alle angemessenen Schritte, um trotz eines solchen Ereignisses zu erfüllen. Verzögert sich die Leistung des Lieferanten um mehr als dreißig (30) Tage, kann Brain den Vertrag kündigen.

b. Einhaltung von Gesetzen; Verhaltenskodex. Der Lieferant sichert zu, dass er alle anwendbaren internationalen, nationalen, bundesstaatlichen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Erbringung der Leistungen, die Herstellung, den Verkauf, die Handhabung und die Entsorgung der vertragsgegenständlichen Produkte sowie die Erfüllung des Vertrages einhält. Der Lieferant verpflichtet sich, den jeweils aktuellen Verhaltenskodex für Geschäftspartner von Brain einzuhalten, der unter https://www.braincorp.com/legal/business-partners-code-of-conduct abrufbar ist .

c. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, werden durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Commercial Arbitration Rules beigelegt, und der Schiedsspruch des/der Schiedsrichter(s) kann von jedem zuständigen Gericht bestätigt werden. Die Ansprüche werden von einem Einzelschiedsrichter entschieden, es sei denn, der Streitwert übersteigt 500.000 $; in diesem Fall wird der Streit von einem Gremium aus drei Schiedsrichtern entschieden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist San Diego, Kalifornien. Das Schiedsgerichtsverfahren unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien. Die Anhörungen finden gemäß den Standardverfahren der Handelsschiedsgerichtsordnung statt, die persönliche Anhörungen vorsehen. Es gelten die Standardbestimmungen der Commercial Rules. Die Schiedsrichter sind befugt, die Kosten des Schiedsverfahrens auf die Parteien aufzuteilen, jedoch nur dann, wenn ein bestimmtes Gesetz dies zulässt, auch die Anwaltskosten. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter das Bestehen, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens im Rahmen dieses Abkommens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass das Versäumnis oder die Weigerung einer Vertragspartei, ihren erforderlichen Anteil an den Kautionen für die Entschädigung der Schiedsrichter oder die Verwaltungskosten zu zahlen, einen Verzicht dieser Vertragspartei auf die Vorlage von Beweisen oder auf ein Kreuzverhör von Zeugen darstellt. In diesem Fall ist die andere Vertragspartei verpflichtet, die von dem/den Schiedsrichter(n) für den Erlass eines Schiedsspruchs geforderten Beweise und rechtlichen Argumente vorzulegen. Ein solcher Verzicht erlaubt kein Versäumnisurteil gegen die nicht zahlende Vertragspartei, wenn keine Beweise wie oben vorgesehen vorgelegt werden. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Vertragsparteien, dass jede Vertragspartei weiterhin die Möglichkeit hat, in jeder Gerichtsbarkeit Unterlassungsklagen (oder eine gleichwertige Art von dringendem Rechtsschutz) zu erheben.

d. Zusicherungen und Garantien des Lieferanten. Der Lieferant sichert Brain zu und gewährleistet, dass: (i) der Lieferant nach den Gesetzen des Staates, in dem er seinen Firmensitz hat, ordnungsgemäß gegründet und organisiert ist, rechtsgültig existiert und in jeder Gerichtsbarkeit, in der er seine Geschäfte tätigt, zum Geschäftsbetrieb befugt ist; (ii) der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags nicht gegen bestehende Verpflichtungen oder Verträge des Lieferanten verstößt; (iii) dass er das volle Recht, die Macht und die Befugnis hat, den Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, und dass alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen vorliegen; und (iv) dass keine Klagen, Verfahren oder behördlichen Untersuchungen gegen ihn anhängig sind oder angedroht werden, die seine Vertragserfüllung beeinträchtigen könnten.

e. Abtretung. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Rechte, Pflichten oder Interessen im Rahmen dieser Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Brain zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen zu vergeben. Der Lieferant ist für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Subunternehmer verantwortlich und muss von jedem Subunternehmer eine unterzeichnete Vereinbarung einholen, die den Subunternehmer an diese Bedingungen bindet. Brain haftet nicht für Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, dass der Lieferant einen Subunternehmer nicht bezahlt.

f.Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind in Bezug auf alle Aspekte des Vertrages voneinander unabhängige Vertragspartner. Keine der Parteien geht für die andere Partei oder in deren Namen Verpflichtungen ein oder ist befugt, die andere Partei zu binden oder zu verpflichten.

g. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil des Vertrages von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Teile davon in vollem Umfang in Kraft.

h. Überschriften; Auslegung. Die im Vertrag enthaltenen Überschriften/Bezeichnungen wurden aus Gründen der Bequemlichkeit und der leichten Auffindbarkeit eingefügt und dienen nicht dazu, den Geltungsbereich oder die Absicht der Bestimmungen, zu denen sie gehören, zu definieren, einzuschränken oder zu erweitern, und sind auch nicht als solche anzusehen.

i. Fortbestehen. Jede Klausel und Bestimmung des Vertrags, die nach ihrem Sinn und Zusammenhang eine Kündigung oder das Auslaufen des Vertrags überdauern sollte, überdauert unabhängig von der Ursache und selbst dann, wenn sie aus einer wesentlichen Vertragsverletzung einer der Vertragsparteien resultiert. Ungeachtet des Vorstehenden überdauern die Abschnitte 5, 7, 8 und 11 zusammen mit allen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen die Beendigung des Vertrags.

j. Mitteilung. Alle Mitteilungen, Anfragen, Ansprüche und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages (jeweils eine "Mitteilung") müssen schriftlich erfolgen und an die auf der Vorderseite des Vertrages angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich angegebene Adresse gerichtet werden. Alle Mitteilungen werden durch persönliche Übergabe, einen staatlich anerkannten Nachtkurier, per Fax oder per Einschreiben zugestellt. Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, wird eine Mitteilung erst mit dem Eingang bei der empfangenden Partei wirksam.

k. Verzicht. Ein Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht aus dem Vertrag ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet ist. Das Versäumnis einer Vertragspartei, eine Bestimmung des Vertrags durchzusetzen, ist nicht als Verzicht oder Änderung dieser Bestimmung oder als Beeinträchtigung ihres Rechts auszulegen, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung des Vertrags später durchzusetzen.

l. Gesamter Vertrag; Modifikation. Der Vertrag (einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen) stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Verträge oder Mitteilungen zwischen den Parteien in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder anderer Form. Änderungen, Modifikationen, Ergänzungen oder Zusätze zum Vertrag oder zu Teilen des Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch einen bevollmächtigten Vertreter der Parteien. Jede Vertragspartei hat eine unabhängige Rechtsberatung in Bezug auf den Vertrag und ihre jeweiligen Rechte und Pflichten in diesem Vertrag erhalten. Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass sie sich nicht auf Zusicherungen oder Erklärungen der anderen Partei oder ihrer Angestellten, Vertreter, Bevollmächtigten oder Anwälte in Bezug auf den Vertrag verlassen, es sei denn, diese Zusicherungen sind ausdrücklich im Vertrag enthalten.