Minuteman EULA: Deutsch

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die autonome Navigationssoftware der Brain Corporation

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") wird von und zwischen der Brain Corporation, einer kalifornischen Gesellschaft ("Brain"), und der natürlichen oder juristischen Person geschlossen, die die Software (wie unten beschrieben) gemäß dieser Vereinbarung lizenziert (der "Endbenutzer"). Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software von Brain (die "Software"), die auf jedem RoboScrub20 mit dem Betriebssystem BrainOS® enthalten ist, der unter der Marke "Brain" oder "BrainOS" bereitgestellt wird (jeweils ein "Reinigungsroboter").

Diese Vereinbarung ist eine Übersetzung der englischen Fassung der Vereinbarung. Im Falle von Diskrepanzen zwischen den beiden Versionen hat die englische Version Vorrang vor dieser Version, es sei denn, die lokale Gesetzgebung schreibt etwas anderes vor.

1. Annahme dieser Vereinbarung

Durch (a) die Verwendung der Software oder der Autonomiefunktionen, (b) Anklicken eines Feldes zur Annahme oder (c) das Eingehen einer Abonnementvereinbarung, das Ausfüllen eines Bestellformulars oder das Ausführen eines anderen Instruments, auf das in dieser Vereinbarung (ein "Servicedokument") Bezug genommen wird, erklärt sich der Endbenutzer mit den Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich ihrer Beschränkungen hinsichtlich Zugang, Nutzung, Übertragbarkeit, Gewährleistung und Haftung, einverstanden. Darüber hinaus sichert der Endbenutzer durch die Annahme dieser Vereinbarung zu, dass er die Befugnis hat, den Endbenutzer (oder seinen Arbeitgeber oder eine andere Person, in deren Namen der Endbenutzer zustimmt) an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu binden.

2. Autonomiedienste

Während des anfänglichen Zeitraums, der in dem jeweiligen Servicedokument angegeben ist, das zwischen dem Endbenutzer und Brain oder einem autorisierten Hersteller, Wiederverkäufer oder Lieferanten (ein "autorisierter Verkäufer") ausgefertigt wurde, erklärt sich Brain bereit, dem Endbenutzer die folgenden Leistungen (die "Autonomieservices") bereitzustellen:

  • 2.1 Autonomiefunktionen. Wenn die autonome Navigation und andere Funktionen der Software (zusammen die "Autonomiefunktionen") für einen Reinigungsroboter aktiviert sind, kann der Reinigungsroboter entlang der vom Endbenutzer vorkonfigurierten Routen reinigen. Für die Gestaltung aller vorkonfigurierten Routen ist allein der Endbenutzer verantwortlich. Ohne die aktivierten Autonomiefunktionen kann der Reinigungsroboter nicht autonom arbeiten, kann aber im manuellen Betrieb eingesetzt werden.
  • 2.2 Support-Services Brain wird dem Endbenutzer, sofern zutreffend, folgende Software-Supportleistungen bereitstellen: (a) Cloud-Konnektivität für die Ferndiagnose von Problemen und Unterstützung bezüglich der Autonomiefunktionen; (b) Software-Aktualisierungen für sicherheitskritische oder neue Softwarefunktionen; und (c) zusammenfassende Daten über die Nutzung und den Betrieb eines jeden Reinigungsroboters. Wenn während des Betriebs für einen Reinigungsroboter kein Zugriff auf Mobilfunkdaten verfügbar ist, ist Brain möglicherweise nicht in der Lage, diesem Reinigungsroboter die entsprechenden, in diesem Abschnitt 2.2 beschriebenen Support-Services bereitzustellen. Darüber hinaus muss der Endbenutzer, soweit Brain Textkommunikation zur Unterstützung der Autonomieservices bereitstellt, ein Mobiltelefon mit Mobilfunkdienst bereitstellen, um diese Textkommunikation zu empfangen.

3. Nutzung der Software- und Autonomiefunktionen durch den Endbenutzer

Der Endbenutzer muss die unten festgelegten Nutzungsregeln einhalten, die für alle Reinigungsroboter gelten (zusammen die "Nutzungsbeschränkungen"):

  • 3.1 Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er für den Betrieb und die Nutzung der Autonomiefunktionen durch den Endbenutzer und seine Mitarbeiter, Vertreter und Auftragsnehmer sowie jeden Übernehmer oder jede andere Person, welcher der Endbenutzer die Nutzung des Reinigungsroboters gestattet (seine "Berechtigten"), verantwortlich ist.
  • 3.2 Der Endbenutzer stimmt zu, die Software, die Autonomieservices oder die Autonomiefunktionen nur für Zwecke zu verwenden, die nach (a) dieser Vereinbarung und (b) allen geltenden Gesetzen, Vorschriften oder allgemein anerkannten Praktiken oder Richtlinien in den relevanten Gerichtsbarkeiten (einschließlich aller Gesetze bezüglich des Exports von Daten oder Software in die und aus den Vereinigten Staaten oder einem anderen solchen Land, in dem der Endbenutzer den Reinigungsroboter kauft oder verwendet) erlaubt sind.
  • 3.3 Erlaubte Verwendungen. Die Autonomiefunktionen ermöglichen es dem Reinigungsroboter, von einem Bediener ausgeführte Handlungsschritte zu erlernen und später auf der Grundlage dieses Lernens ähnliche Handlungen autonom auszuführen. Ungeachtet der Nutzungseinschränkungen in diesem Abschnitt 3 dürfen der Endbenutzer und seine Berechtigten den Reinigungsroboter und die Autonomieservices nur zur Reinigung von Innenbereichen und Oberflächen verwenden, die sich mithilfe einer manuellen Scheuer-/Saugmaschine von vergleichbarem Aufbau und Design wie die Basis-Scheuereinheit des Reinigungsroboters in "zugelassenen Umgebungen" angemessen reinigen lassen. Konkret sind diese zugelassenen Umgebungen als physische Räume definiert, die überwacht werden und für die Reinigung unter Verwendung von Industriestandardpraktiken für Maschinen und nasse Böden bestimmt sind, einschließlich Warnschildern und Barrieren, und während sich ein Reinigungsroboter im autonomen Modus befindet, müssen alle Falltüren, Treppen, Rolltreppen, beweglichen Plattformen oder Gefälle in der Nähe des Reinigungsroboters während seines Betriebs durch eine physische Barriere geschützt werden. Der Endbenutzer und seine Berechtigten dürfen die Autonomieservices nur in Übereinstimmung mit den Benutzerhandbüchern, Anleitungen und Anweisungen des Reinigungsroboters verwenden, die in der Software enthalten sind (die "Anleitungen"). Diese Anleitungen können von Brain oder einem autorisierten Händler aktualisiert, überarbeitet oder anderweitig modifiziert werden. Der Endbenutzer ist verantwortlich für den Betrieb und die Einweisung aller Bediener des Reinigungsroboters in dessen Anwendung sowie in die Nutzung der Autonomieservices in Übereinstimmung mit den Anleitungen.
  • 3.4 Ergänzung zur Verwendung in der Gesundheitsversorgung. Jede Nutzung eines Reinigungsroboters und der Autonomieservices in einer Gesundheitseinrichtung unterliegt den zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen der Ergänzung zur Gesundheitsversorgung der Vereinbarung, die unter https://www.braincorp.com/eula-healthcare-supplement-jn76sz12/ verfügbar ist. Zur Verdeutlichung: Eine "Gesundheitseinrichtung" ist jede Einrichtung oder Teil einer Einrichtung, die klinische medizinische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheit einer Person erbringt, einschließlich der Diagnose und Behandlung von körperlichen Krankheiten, Leiden, Verletzungen oder Beeinträchtigungen.
  • 3.5 Ordnungsgemäße Wartung und Inspektionen. Der Endbenutzer sowie seine Berechtigten dürfen die Software und die Autonomiefunktionen nur so lange verwenden, wie der Reinigungsroboter in Übereinstimmung mit der Anleitung des Reinigungsroboters gewartet und betrieben wird. Diese Wartung und dieser Betrieb müssen unter anderem Folgendes umfassen: (a) Inspektion des Reinigungsroboters vor dem Betrieb, um unter anderem sicherzustellen, dass die Wischer richtig positioniert und gereinigt sind, dass Flüssigkeiten aufgefüllt sind und dass der Reinigungsroboter keine offensichtlichen Schäden aufweist, und (b) Wartung und Routinewartung mindestens gemäß den Industrienormen für manuelle Reinigungsroboter. Alle Reinigungsroboter sind an einem angemessen sicheren Ort, fernab des öffentlichen Zugangs, aufzubewahren.
  • 3.6 Verhaltensbeschränkungen. Der Endbenutzer sowie seine Berechtigten dürfen nicht die folgenden Verhaltensweisen aufzeigen oder die folgenden Aktivitäten durchführen: (a) das Betreiben eines Reinigungsroboters in jeglicher Weise, die eine verbotene Verwendung nach den Anleitungen des Reinigungsroboters darstellt, (b) das absichtliche Manipulieren, Modifizieren oder Beschädigen des Reinigungsroboters oder jedweder Hardware oder Sensoren, die die Software oder die Autonomieservices enthalten oder damit verbunden sind; (c) das Installieren oder Modifizieren von anderer Software als der Software auf dem Reinigungsroboter, oder der Versuch, diese zu installieren oder zu modifizieren (es sei denn, dies ist ausschließlich im Rahmen von Open-Source-Lizenzen, die dem Endbenutzer von Brain in Verbindung mit der hier lizenzierten Software zur Verfügung gestellt wird, erlaubt); (d) das Installieren der Software auf einer anderen Hardware oder einem anderen Gerät als dem Reinigungsroboter oder der Versuch, dies zu tun; (e) die Nutzung der Software oder der Autonomieservices, um einen Betrieb des Reinigungsroboters über die routinemäßigen Reinigungsfunktionen in einer zugelassenen Umgebung hinaus durchzuführen; oder (f) zu versuchen, den rechtmäßigen Betrieb der Autonomieservices oder der Software absichtlich zu beschädigen oder zu beeinträchtigen. Die Reinigungsroboter, die Software und die Autonomieservices sind nicht für den Einsatz in Umgebungen konzipiert oder vorgesehen, in denen ein Ausfall des Reinigungsroboters, der Software und der Autonomieservices mit angemessen großer Wahrscheinlichkeit direkt zum Tod, zu Verletzungen oder zu schweren Körper- oder Sachschäden führen würde.

4. Lizenz von Brain

  • 4.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Brain dem Endbenutzer eine unentgeltliche, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz, die ausschließlich während des Zeitraums gilt, in dem der Endbenutzer Zugang zu den Autonomieservices gemäß Abschnitt 2 hat, für die Nutzung der Software durch den Endbenutzer (und seine Berechtigten) ausschließlich in dem Land, in dem Brain oder ein autorisierter Verkäufer den Reinigungsroboter an den Endbenutzer geliefert hat, in Verbindung mit (a) dem Reinigungsroboter, den der Endbenutzer erworben hat, und auf dem die Software vorinstalliert ist, und (b) den Autonomieservices. "Verwendung" im Sinne dieses Absatzes 4 bedeutet die Fähigkeit, die Software über eine Schnittstelle auf dem Reinigungsroboter auszuführen oder zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um den Reinigungsroboter in einer erlaubten Umgebung gemäß Abschnitt 3 autonom zu navigieren und zu betreiben.
  • 4.2 Alle nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten Rechte sind Brain und, sofern zutreffend, den Lizenzgebern von Brain vorbehalten. Die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Der Endbenutzer darf die Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und nur in der in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Weise verwenden. Die Endbenutzerlizenz überträgt keinerlei Titel oder Eigentum an der Software und sollte nicht als Verkauf von Rechten an der Software ausgelegt werden. Diese Vereinbarung gilt auch für alle Patches oder Updates, die der Endbenutzer für die Software erhalten sollte, sowie für die Software auf jedem vom Endbenutzer verwendeten Reinigungsroboter.
  • 4.3 Der Endbenutzer stimmt zu und erkennt an, dass Brain, seine Tochter- und Partnerunternehmen sowie seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software (einschließlich aller Patches und Updates der Software und aller Kopien) besitzen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, die an der Software bestehen. "Geistige Eigentumsrechte" sind alle Rechte nach Patentrecht, Urheberrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht, Geschäftsgeheimnisrecht, Markenrecht sowie alle anderen Eigentumsrechte. Brain behält sich alle Rechte vor, die dem Endbenutzer nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software von Brain ist durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten, internationale Urheberrechtsverträge und -konventionen und andere Gesetze des Landes, in dem der Endbenutzer den Reinigungsroboter kauft und/oder verwendet, geschützt. Der Endbenutzer darf nicht: (a) kopieren, modifizieren, anpassen, weiterverteilen, dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder abgeleitete Werke der Software oder eines Teils der Software erstellen; (b) einen Service mit irgendeiner Software oder einem Gerät (außer dem Reinigungsroboter, wie er dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt wird), die die Software oder einen Teil der Software enthalten, verkaufen, vermieten, verleasen, lizenzieren, verbreiten oder anderweitig übertragen, kommerzialisieren oder anbieten oder bereitstellen; oder (c) die Software auf irgendeine andere Weise gemäß den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten, internationalen Urheberrechtsverträgen und -konventionen, EU-Urheberrechtsrichtlinien und/oder anderen Gesetzen des Landes, in dem der Endbenutzer den Reinigungsroboter kauft oder verwendet, zu beeinträchtigen.
  • 4.4 Der Endbenutzer stimmt zu, dass er keine Hinweise auf Eigentumsrechte (einschließlich Patent-, Urheberrechts- und Markenrechtshinweise) entfernen, verdecken oder verändern wird, die an der Software oder am Reinigungsroboter angebracht oder darin enthalten sein könnten. Nichts in dieser Vereinbarung gibt dem Endbenutzer ein Recht auf die Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Domainnamen oder Teile davon oder andere charakteristische Markenmerkmale von Brain.

5. Datenschutz und Informationen

Um die Produkte von Brain ständig zu erneuern, zu aktualisieren und zu verbessern sowie um dem Endbenutzer Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, kann Brain Daten von der Software oder dem Reinigungsroboter sammeln, einschließlich der Daten, die in der Datenrichtlinie von Brain (verfügbar unter www.braincorporation.com/data-privacy, die von Brain von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann) enthalten sind, soweit dies auf die spezifische Situation des Endbenutzers zutrifft. Der Endbenutzer kann in Bezug auf die Erfassung, Verwendung oder Übertragung von Informationen durch Brain im Rahmen dieser Vereinbarung zusätzlichen länder- oder regionalspezifischen Beschränkungen, Zustimmungen, Verantwortlichkeiten unterliegen oder Rechte haben. Besuchen Sie bitte https://www.braincorp.com/data-protection-addendum/ für alle geltenden zusätzlichen Bedingungen.

6. Beendigung dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung gilt solange, bis sie entweder vom Endbenutzer oder Brain wie unten beschrieben gekündigt wird:

  • 6.1 Für den Fall, dass Brain gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden Mitteilung des Endbenutzers behebt, kann der Endbenutzer diese Vereinbarung kündigen, indem er seine Nutzung der Software und der Autonomiefunktionen vollständig einstellt. Der Endbenutzer kann aufgefordert werden, die Autonomieservices unter den Bedingungen, die in dem jeweiligen, vom Endbenutzer bereitgestellten Servicedokument mit Brain oder einem autorisierten Verkäufer festgehalten sind, zu beenden.
  • 6.2 Soweit es nach den geltenden Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien möglich ist, kann Brain diese Vereinbarung mit dem Endbenutzer jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn: (a) der Endbenutzer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und es versäumt, einen solchen Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Verstoßes durch Brain zu beheben; oder (b) Brain gesetzlich dazu verpflichtet ist. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Lizenzrechte bei einer Nutzung der Autonomieservices oder der Autonomiefunktionen durch den Endbenutzer, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist, gemäß dieser Vereinbarung sofort und automatisch ausgesetzt, einschließlich der Bereitstellung von Autonomieservices. Wenn diese Vereinbarung ausläuft, bleiben davon alle gesetzlichen Rechte, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten unberührt, von denen der Endbenutzer und Brain profitiert haben, denen sie unterlegen (oder die im Laufe der Zeit, während diese Vereinbarung in Kraft war, entstanden sind) oder die ausdrücklich auf unbestimmte Zeit fortbestehen sollen, und die Bestimmungen aus Abschnitt 10.4 gelten weiterhin auf unbestimmte Zeit für diese Rechte, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten.

7. Garantieleistungen

Brain sichert zu und gewährleistet, dass die Software: (a) im Wesentlichen den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Benutzerhandbüchern des Reinigungsroboters entspricht, (b) eine funktionierende autonome Navigation, wie von Brain für jeden Reinigungsroboter im angemessenen Maß nachprüfbar, bereitstellt, vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen während der Abonnementdauer der Autonomieservices des Endbenutzers; (c) durch die Nutzung des Endbenutzers vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Wenn der Endbenutzer einen Verstoß von Brain gegen die vorstehenden Garantien in schriftlicher Form gemeldet hat, Brain diesen Verstoß jedoch nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer derartigen Meldung behebt, besteht das einzige Rechtsmittel des Endverwenders hinsichtlich der Verletzung dieses Abschnitts 7 für jeden Reinigungsroboter in der Beendigung der Autonomieservices für diesen Reinigungsroboter und einer anteiligen Rückerstattung der vom Endbenutzer bezahlten Gebühren für die verbleibende Zeit des Autonomieservice-Abonnements des Endbenutzers für diesen Reinigungsroboter. Mit Ausnahme der Bestimmungen in diesem Abschnitt 7 schließt Brain, soweit nach den anwendbaren nationalen oder EU-Gesetzen, -Verordnungen oder -Richtlinien möglich, ausdrücklich jedwede Gewährleistungen und Bedingungen aus, ganz gleich, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung der Rechte Dritter.

8. Haftungsbeschränkung

Der Endbenutzer versteht und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Brain, seine Tochter- und Partnerunternehmen sowie seine Lizenzgeber dem Endbenutzer gegenüber keinerlei Haftung für indirekte, mittelbare, besondere, Folge- oder exemplarische Schäden übernimmt, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und die dem Endbenutzer möglicherweise entstehen, unabhängig davon, ob Brain oder seine Vertreter über die Möglichkeit derartiger Verluste informiert waren oder sich der Möglichkeit derartiger Verluste bewusst sein mussten. Auf keinen Fall übersteigt die Gesamthaftung von Brain aus dieser Vereinbarung fünfhunderttausend Euro (€500.000) für alle Ansprüche im Zusammenhang mit oder wegen Reinigungsroboter(n), Autonomieservices oder Autonomiefunktionen heraus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine Verletzung von Leib oder Leben, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Brain zurückzuführen ist, oder für eine andere zwingende gesetzliche Haftung oder Verantwortung gemäß geltendem Gesetz, der Verordnung oder Richtlinie in der Gerichtsbarkeit, in der der Endbenutzer den Reinigungsroboter erworben hat.

9. Änderungen an dieser Vereinbarung

Brain behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt und von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, zu überarbeiten, zu ergänzen und anderweitig zu modifizieren und neue oder zusätzliche Regeln, Richtlinien, Bestimmungen oder Bedingungen aufzunehmen, die aus Sicherheitsgründen oder zur Einhaltung von Gesetzen oder staatlichen Vorschriften erforderlich sind und/oder die keinen wesentlichen Einfluss auf die Nutzung des Reinigungsroboters durch den Endbenutzer (in dieser Vereinbarung gemeinsam als "zusätzliche Bestimmungen" bezeichnet) hinsichtlich der Nutzung der Software, der Autonomieservices oder der Autonomiefunktionen durch den Endbenutzer haben. Die zusätzlichen Bestimmungen treten sofort in Kraft und werden in diese Vereinbarung aufgenommen. Die fortgesetzte Nutzung der Software, der Autonomieservices oder der Autonomiefunktionen durch den Endbenutzer nach dessen Benachrichtigung über zusätzliche Bestimmungen an die Postanschrift oder E-Mail-Adresse, die der Endbenutzer Brain zur Verfügung gestellt hat, gilt als Zustimmung des Endbenutzers zu all diesen zusätzlichen Bestimmungen. Alle zusätzlichen Bestimmungen werden hiermit durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen.

10. Allgemeine rechtliche Bestimmungen

  • 10.1 Jegliche Bestimmungen (außer den ausdrücklich in dieser Vereinbarung anerkannten) in Bezug auf die Software, die Autonomieservices oder die Autonomiefunktionen in einem Servicedokument, einer Bestellung, einer Lieferantenvereinbarung, einer erweiterten Servicevereinbarung oder einem anderen Instrument sind ungültig, es sei denn, Brain hat ihnen in schriftlicher Form zugestimmt, und die Bestimmungen dieser Vereinbarung haben im Fall eines Konflikts mit einem solchen Instrument Vorrang, soweit sie nicht ausdrücklich dadurch außer Kraft gesetzt werden. Diese Vereinbarung und jedes andere Instrument, das sich auf diese Vereinbarung bezieht und vom Endnutzer und Brain unterzeichnet ist (zusammen sind die Vereinbarung und das andere Instrument die "Vereinbarungsdokumente"), stellen die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen dem Endnutzer und Brain dar und regeln die Nutzung der Software, der Autonomieservices und der Autonomiefunktionen durch den Endnutzer (mit Ausnahme von Leistungen, die Brain dem Endnutzer im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bereitstellt) und sie ersetzen vollständig alle früheren Vereinbarungen zwischen dem Endnutzer und Brain in Bezug auf die Software, die Autonomieservices und die Autonomiefunktionen. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn Brain ein in den Vereinbarungsdokumenten enthaltenes Recht oder einen Rechtsbehelf (oder welches/welcher Brain nach geltendem Recht zusteht) nicht ausübt oder durchsetzt, dies nicht als formeller Verzicht auf die Rechte von Brain gewertet wird und dass diese Rechte oder Rechtsbehelfe Brain weiterhin zur Verfügung stehen. Sollte ein Gericht, das zur Entscheidung in dieser Angelegenheit zuständig ist, finden, dass eine Bestimmung der Vereinbarungsdokumente ungültig ist, wird diese Bestimmung aus dieser Vereinbarung entfernt, ohne dass der Rest der Vereinbarungsdokumente davon betroffen ist. Die übrigen Bestimmungen der Vereinbarungsdokumente sind weiterhin gültig und durchsetzbar. Diese Vereinbarung dient als "Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die autonome Navigationssoftware" ("EULA"), auf die gegebenenfalls in den Bedienungsanleitungen und anderen Dokumenten zum Reinigungsroboter von Brain oder einem beliebigen autorisierten Händler verwiesen wird.
  • 10.2 Die Software unterliegt den Exportgesetzen der Vereinigten Staaten. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Export- und Re-Exportbeschränkungen und -bestimmungen der Gerichtsbarkeit, in die der Reinigungsroboter geliefert wurde, einzuhalten und die Software, Autonomieservices oder Autonomiefunktionen nicht in ein verbotenes Land zu übertragen oder deren Übertragung zu genehmigen oder anderweitig gegen solche Beschränkungen oder Bestimmungen zu verstoßen.
  • 10.3 Die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte dürfen vom Endbenutzer ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Brain weder abgetreten noch übertragen werden. Es ist dem Endbenutzer nicht gestattet, seine Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Brain an Dritte zu delegieren.
  • 10.4 Die Vereinbarungsdokumente unterliegen dem Recht von England und Wales und sollen darunter verstanden und ausgelegt werden.
  • 10.5 Jede Streitigkeit wird zunächst innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einem schriftlichen Antrag einer Partei an die jeweils andere Partei den Geschäftsführern oder den entsprechend gleichwertigen Unternehmensleitern (jeweils ein "Geschäftsführer") der Parteien vorgelegt, und die Geschäftsführer haben sich daraufhin in gutem Glauben zusammen um eine Klärung der Angelegenheit zu bemühen. Jede abschließende Entscheidung, die von den Geschäftsführern einvernehmlich getroffen wird, ist endgültig und für die Parteien bindend. Sind die Geschäftsführer nicht in der Lage, sich innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen (oder einem anderen von den Geschäftsführern einvernehmlich festgelegten Zeitraum) nach der ersten Befassung mit einer solchen Frage auf eine Lösung zu einigen, wird der Streit endgültig durch ein Schiedsverfahren beigelegt. Alle durch Schiedsverfahren beizulegenden Streitigkeiten werden durch ein Schiedsverfahren, das vom London Court of International Arbitration ("LCIA") verwaltet wird, in Übereinstimmung mit den LCIA-Regeln endgültig entschieden, es sei denn, diese Regeln stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung; in diesem Fall haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch und der Sitz bzw. der Ort des Schiedsverfahrens ist London, England. Die Parteien verpflichten sich, die Existenz des Schiedsverfahrens, das Schiedsverfahren selbst, die Eingaben der Parteien und die Entscheidungen des Schiedsgerichts, einschließlich seiner Schiedssprüche, vertraulich zu behandeln, es sei denn, eine Offenlegung ist nach geltendem Recht erforderlich und soweit der Öffentlichkeit die Fakten nicht bekannt sind, oder sofern die Offenlegung zur Vollstreckung eines Schiedsspruchs oder einer Klage zur Unterstützung des Schiedsverfahrens oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlich ist (in diesem Fall kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht eine angemessene einstweilige Verfügung beantragen, um bis zur Klärung des Schiedsverfahrens einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden, den Status quo aufrechtzuerhalten oder den Gegenstand des Schiedsverfahrens zu schützen). Es wird drei Schiedsrichter geben, es sei denn, der vom Kläger beantragte Gesamtschadensersatz wird auf weniger als eine Million Euro (€1.000.000), bzw. der vom Beklagten/Widerkläger beantragte Gesamtschadensersatz wird auf weniger als eine Million Euro (€1.000.000) beziffert, und keine Partei beantragt einen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf; in diesen Fällen wird nur ein einziger Schiedsrichter ernannt. Für den Fall, dass es drei Schiedsrichter gibt, ernennt jede Partei innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem der Beklagte seine Antwort und Gegenforderungen eingereicht hat, eine Person als Schiedsrichter. Die beiden von den Parteien ernannten Schiedsrichter ernennen dann innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Ernennung des von der zweiten Partei ernannten Schiedsrichters den vorsitzenden Schiedsrichter. Falls es einen Schiedsrichter gibt, wird dieser von den Parteien in gegenseitigem Einvernehmen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem der Beklagte seine Antwort und etwaige Widerklagen eingereicht hat, ernannt. Werden die Schiedsrichter nicht innerhalb dieser Zeiträume ausgewählt, nimmt die LCIA auf schriftlichem Antrag einer Partei die nicht erfolgten Ernennungen vor. Jeder Schiedsrichter muss (i) ein Jurist mit mindestens fünfzehn (15) Jahren Erfahrung in einer Anwaltskanzlei, als Mitglied einer Anwaltskammer oder in einer Rechts- oder Streitbeilegungsabteilung von Unternehmen mit mehr als fünfundzwanzig (25) Anwälten sein, oder (ii) ein Jurist sein, der zuvor Richter an einem ordentlichen Gericht gewesen ist.

11. Kontakt

Bei Fragen, Anmerkungen oder Bedenken zu dieser Vereinbarung oder für Mitteilungen an Brain wenden Sie sich bitte postalisch oder per E-Mail an Brain:

Brain Corporation
Attn: EULA
10182 Telesis Court, Suite 100
San Diego, CA 92121 USA
eula@braincorp.com