Dienstleistungsvertrag für die Software der Brain Corporation

Dieser Dienstleistungsvertrag (der "Vertrag") wird von und zwischen der Brain Corporation, einem kalifornischen Unternehmen ("Brain"), und der natürlichen oder juristischen Person, die die Software gemäß diesem Vertrag lizenziert (der "Kunde"), geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software von Brain (die "Software") und der damit verbundenen Dienste (die "Dienste"), die auf einem BrainOS®-gestützten Produkt (einschließlich autorisierter Add-ons oder Zubehörteile für solche Produkte) enthalten sind oder sich darauf beziehen, das der Kunde unter der Marke "Brain" oder "BrainOS" (jeweils ein "Roboter") von einem autorisierten Hersteller, Wiederverkäufer oder Distributor (ein "autorisierter Verkäufer") erworben hat.

1. Annahme dieses Abkommens

Indem der Kunde (a) die Software oder die Dienste nutzt, (b) ein Kästchen anklickt, das die Annahme anzeigt, oder (c) mit Brain oder einem autorisierten Verkäufer einen Abonnementvertrag, ein Bestelldokument oder ein anderes Instrument ausführt, das auf diese Vereinbarung verweist (ein "Leistungsdokument"), erklärt sich der Kunde mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Darüber hinaus erklärt der Kunde durch die Annahme dieser Vereinbarung, dass er die Befugnis hat, den Kunden (oder seinen Arbeitgeber oder eine andere Einrichtung, in deren Namen der Kunde zustimmt) an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu binden.

2. Dienstleistungen

Während des Abonnementzeitraums, der in dem jeweiligen Service-Dokument für die vom Kunden erworbenen Services angegeben ist, erhält der Kunde diese Services gemäß dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Zeitplan für diese Services, der unter https://braincorp.com/service-specific-terms4324/ beschrieben ist (die "Service-spezifischen Bedingungen"). Die geltenden dienstleistungsspezifischen Bedingungen gelten als Teil dieser Vereinbarung und werden durch Bezugnahme in diese aufgenommen.

3. Nutzung der Software und Dienste durch den Kunden

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, für den Betrieb und die Nutzung der Dienste durch den Kunden und seine Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Auftragnehmer und alle Erwerber oder sonstigen juristischen Personen, denen der Kunde die Nutzung des Roboters und/oder der Dienste gestattet (seine "Erlaubnisnehmer"), verantwortlich zu sein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Roboter, die Software oder die Dienste nur in Übereinstimmung mit folgenden Bestimmungen zu nutzen (zusammenfassend als "Nutzungsbeschränkungen" bezeichnet): (a) dieser Vereinbarung; (b) allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften oder allgemein anerkannten Praktiken oder Richtlinien in den jeweiligen Rechtsordnungen (einschließlich aller Gesetze bezüglich des Exports von Daten oder Software in die und aus den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land, in dem der Kunde den Roboter erwirbt oder verwendet); (c) den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Benutzerhandbüchern, Handbüchern und Anleitungen, die mit dem Roboter, in der Software oder von Brain oder einem autorisierten Verkäufer zur Verfügung gestellt werden (die "Anleitungen"); und (d) den in den anwendbaren Leistungsspezifischen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen.

4. Lizenz von Brain

  • 4.1 Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt Brain dem Kunden eine unentgeltliche, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz, ausschließlich während des Zeitraums, in dem der Kunde Zugang zu den Diensten gemäß Abschnitt 2 hat, für die Nutzung der Software durch den Kunden (und seine Bevollmächtigten) in dem Land, in dem Brain oder ein autorisierter Verkäufer den Roboter an den Kunden geliefert hat, in Verbindung mit (a) dem mit der Software vorinstallierten Roboter, den der Kunde erworben hat, und (b) den Diensten. "Nutzung" in diesem Abschnitt 4 bedeutet die Möglichkeit, die Software über eine Benutzeroberfläche des Roboters oder eine andere von Brain in Übereinstimmung mit den Nutzungsbeschränkungen bereitgestellte Schnittstelle auszuführen.
  • 4.2 Vorbehalt von Rechten. Alle Rechte, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Brain und gegebenenfalls den Lizenzgebern von Brain vorbehalten. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Kunde darf die Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und nur in dem durch diese Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Umfang nutzen. Die Kundenlizenz überträgt kein Eigentumsrecht an der Software und ist nicht als Verkauf von Rechten an der Software auszulegen. Diese Vereinbarung gilt auch für alle Patches oder Updates, die der Kunde für die Software erhält, sowie für die Software auf jedem Roboter, der vom Kunden verwendet wird.
  • 4.3 Geistiges Eigentum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Brain, seine verbundenen Unternehmen und seine Lizenzgeber Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an der Software (einschließlich aller Patches und Updates für die Software und aller Kopien) sind, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, die an der Software bestehen. "GeistigeEigentumsrechte" bedeutet alle Rechte nach dem Patentrecht, dem Urheberrecht, dem Urheberpersönlichkeitsrecht, dem Gesetz über Geschäftsgeheimnisse, dem Markenrecht und allen anderen Eigentumsrechten. Brain behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software von Brain ist durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten, internationale Urheberrechtsverträge und -konventionen sowie andere Gesetze des Landes, in dem der Kunde den Roboter erwirbt oder nutzt, geschützt. Der Kunde darf nicht: (a) die Software oder Teile der Software zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, weiterzugeben, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (b) Software oder Geräte (mit Ausnahme des Roboters, wie er dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde), die die Software oder Teile der Software enthalten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu lizenzieren, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen, zu vermarkten oder anzubieten oder einen Dienst damit zu erbringen; (c) die Software in irgendeiner anderen Weise gemäß den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten, internationalen Urheberrechtsverträgen und -konventionen, EU-Urheberrechtsrichtlinien und/oder anderen Gesetzen des Landes, in dem der Kunde den Roboter erwirbt oder nutzt, zu verletzen.
  • 4.4 Eigentumshinweise. Der Kunde verpflichtet sich, Hinweise auf Eigentumsrechte (einschließlich Patent-, Urheberrechts- und Markenhinweise), die an der Software oder dem Roboter angebracht oder darin enthalten sind, nicht zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern. Der Kunde erwirbt durch diese Vereinbarung keinerlei Rechte an den Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Domainnamen oder Teilen davon oder anderen charakteristischen Markenmerkmalen von Brain.

5. Vertraulichkeit und Daten

  • 5.1 Vertraulichkeit. "Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die eine Partei ("offenlegende Partei") der anderen Partei ("empfangende Partei") im Rahmen der Vereinbarung offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen normalerweise als vertrauliche Informationen gelten würden. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche, die der Empfänger unabhängig entwickelt hat, die ihm von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden oder die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich sind oder werden. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwenden und sich mit angemessener Sorgfalt gegen die Offenlegung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei schützen. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei wie folgt offenlegen: (a) gegenüber ihren Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Vertretern, Unterauftragnehmern und professionellen Beratern, die davon Kenntnis haben müssen und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so schützend sind wie diejenigen in diesem Abschnitt 5.1; (b) mit der schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Partei; oder (c) soweit dies unbedingt erforderlich ist, um Gesetze oder Vorschriften einzuhalten, einschließlich Aufforderungen durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen oder Ermittlungsersuchen, Vorladungen oder ähnliche Verfahren, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich benachrichtigt, es sei denn, dies ist der empfangenden Partei gesetzlich untersagt. Die empfangende Partei wird den angemessenen Aufforderungen der offenlegenden Partei nachkommen, die Offenlegung ihrer vertraulichen Informationen abzulehnen.
  • 5.2 Betriebliche Daten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Brain und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung ist der Kunde Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an den Betriebsdaten und behält diese. "Betriebsdaten" sind die Daten der Umgebung, die von den Sensoren eines Roboters während seines Betriebs erfasst werden, und schließen ausdrücklich alle personenbezogenen Daten aus. Der Kunde gewährt Brain hiermit eine begrenzte, unbefristete, nicht ausschließliche, übertragbare, unwiderrufliche, weltweite Lizenz und das Recht, Betriebsdaten zu speichern, zu nutzen, Unterlizenzen zu vergeben und zu kopieren, um: (a) die Verpflichtungen von Brain gegenüber dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen und (b) Software, Dienstleistungen, Roboter und andere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu verbessern. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung genannten Zwecke darf Brain die Betriebsdaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden (E-Mail genügt) nicht für andere Zwecke verwenden. Soweit Betriebsdaten aggregiert und nicht mit dem Kunden verknüpft sind, gelten diese Daten nicht als Betriebsdaten. Der Kunde erkennt an, dass es für Brain weder praktisch noch sinnvoll ist, dem Kunden Betriebsdaten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist in den Service-spezifischen Bedingungen für die jeweiligen Services, für die der Kunde ein aktives Abonnement hat, festgelegt.
  • 5.3 Keine persönlichen Daten. Der Kunde erkennt an, dass Brain nicht wissentlich personenbezogene Daten über den Roboter, die Software oder die Dienstleistungen erhebt, vorausgesetzt, bestimmte personenbezogene Daten können von Brain oder einem Dritten erhoben werden, wenn ein Berechtigter darüber informiert wird und sich dafür entscheidet. "Personenbezogene Daten" sind personenbezogene Daten, die (a) die Bedeutung haben, die ihnen in (i) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("EU-DSGVO") oder (ii) der EU-DSGVO in der geänderten Fassung, die gemäß dem UK European Union (Withdrawal) Act 2018 in britisches Recht übernommen wurde, sofern diese in Kraft ist ("UK-DSGVO"), zukommt; und (b) dazu führen würde, dass Brain als Datenverarbeiter für den Kunden der EU GDPR oder der UK GDPR (je nach Anwendbarkeit) unterliegt.
  • 5.4 Zusätzliche Informationen. Der Kunde erklärt sich mit dem jeweils aktuellen Datenschutzhinweis von Brain einverstanden, der unter www.braincorporation.com/data-privacy beschrieben ist und in dem dargelegt wird, wie Brain die im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen Daten verwendet. Der Kunde kann zusätzlichen länder- oder regionalspezifischen Beschränkungen, Zustimmungen, Verantwortlichkeiten oder Rechten im Zusammenhang mit der Erfassung, Verwendung oder Übertragung von Daten im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen oder diese haben.

6. Beendigung dieses Abkommens

Diese Vereinbarung gilt so lange, bis sie entweder vom Kunden oder von Brain wie unten beschrieben gekündigt wird:

  • 6.1 Beendigung durch den Kunden. Hat Brain gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des Verstoßes durch den Kunden behoben, kann der Kunde diese Vereinbarung kündigen, indem er die Nutzung der Software und der Services vollständig einstellt. Der Kunde kann verpflichtet sein, die Dienste unter den Bedingungen, die in dem jeweiligen, mit Brain oder einem autorisierten Verkäufer abgeschlossenen Service-Dokument des Kunden festgelegt sind, separat zu kündigen.
  • 6.2 Beendigung durch Brain. Soweit nach geltendem Recht, Vorschriften oder Richtlinien zulässig, kann Brain diese Vereinbarung mit dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn (a) der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen behoben hat oder (b) Brain gesetzlich dazu verpflichtet ist: (a) der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des Verstoßes durch Brain behoben hat; oder (b) Brain gesetzlich dazu verpflichtet ist. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Lizenzrechte des Kunden aus diesem Vertrag, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen, sofort und automatisch ausgesetzt, wenn der Kunde die Software, die Dienstleistungen oder die Dienstleistungen in einer Weise nutzt, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet ist. Bei Beendigung dieser Vereinbarung bleiben alle gesetzlichen Rechte, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, von denen der Kunde und Brain profitiert haben, denen sie unterworfen waren (oder die im Laufe der Zeit entstanden sind, während diese Vereinbarung in Kraft war) oder die ausdrücklich auf unbestimmte Zeit fortbestehen sollen, unberührt, und die Bestimmungen von Abschnitt 10.4 gelten für diese Rechte, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten auf unbestimmte Zeit weiter.

7. Garantien

Brain sichert zu und gewährleistet, dass die Software: (a) im Wesentlichen mit den jeweils aktuellen Benutzerhandbüchern des Roboters übereinstimmt; und (b) während der Abonnementlaufzeit dieser Dienste die Dienste gemäß der Beschreibung in den anwendbaren Dienstspezifischen Bedingungen des Dienstes erbringt, wie sie von Brain für jeden Roboter, vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen, angemessen überprüft werden können. Wenn der Kunde Brain schriftlich über die Verletzung der vorstehenden Garantien informiert und Brain diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung behebt, besteht das einzige Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieses Abschnitts 7 für einen Roboter in der Beendigung der Services für diesen Roboter und einer anteiligen Rückerstattung der vom Kunden für die verbleibende Zeit des Service-Abonnements des Kunden für diesen Roboter gezahlten Gebühren. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 7 vorgesehen, lehnt Brain im größtmöglichen Umfang, der nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien zulässig ist, ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und Bedingungen jeglicher Art ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien und Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.

8. Begrenzung der Haftung

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Brain, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie seine Lizenzgeber dem Kunden gegenüber keine Haftung für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden übernehmen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und die dem Kunden entstanden sind, unabhängig davon, ob Brain oder seine Vertreter über die Möglichkeit solcher Verluste informiert waren oder hätten informiert sein müssen. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Brain im Rahmen dieser Vereinbarung den vom Kunden tatsächlich gezahlten Betrag (bzw. in Bezug auf Ansprüche auf fällige Gebühren den zu zahlenden Betrag) für die Dienste des Schrubbroboters während des zu diesem Zeitpunkt geltenden Abonnementzeitraums in dem die Ansprüche begründenden Leistungsdokument. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens oder des Körpers, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Brain zurückzuführen sind, oder für sonstige zwingende gesetzliche Haftung oder Verantwortung gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien in dem Land, in dem der Kunde den Roboter erworben hat.

9. Änderungen des Abkommens

Brain behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, zu überarbeiten, zu ergänzen oder anderweitig zu ändern und neue oder zusätzliche Regeln, Richtlinien, Bedingungen oder Konditionen aufzuerlegen, wenn dies aus Sicherheitsgründen, zur Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Vorschriften erforderlich ist und/oder die Nutzung des Roboters durch den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt (in dieser Vereinbarung zusammenfassend als "Zusätzliche Bedingungen" bezeichnet), was die Nutzung der Software und Dienste durch den Kunden betrifft. Die zusätzlichen Bedingungen treten sofort in Kraft und gelten als Bestandteil dieser Vereinbarung. Die fortgesetzte Nutzung der Software oder der Dienste durch den Kunden nach der Benachrichtigung über die zusätzlichen Bedingungen an die Brain mitgeteilte Postanschrift oder E-Mail-Adresse gilt als Zustimmung des Kunden zu allen diesen zusätzlichen Bedingungen.

10. allgemeine Begriffe

  • 10.1 Vertragsdokumente. Alle Bestimmungen (außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich anerkannten) in Bezug auf die Software oder die Leistungen in einem Service-Dokument, einer Bestellung, einem Lieferantenvertrag, einem erweiterten Servicevertrag oder einem anderen Instrument sind ungültig, es sei denn, Brain hat ihnen schriftlich zugestimmt, und die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung haben im Falle eines Konflikts mit einem solchen Instrument Vorrang, soweit sie nicht ausdrücklich überschrieben werden. Diese Vereinbarung und jedes andere Instrument, das auf diese Vereinbarung verweist und vom Kunden und Brain unterzeichnet ist (zusammen die Vereinbarung und das andere Instrument, die "Vertragsdokumente"), stellt die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Brain dar und regelt die Nutzung der Software oder der Services durch den Kunden (mit Ausnahme von Services, die Brain dem Kunden im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung stellt) und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Brain in Bezug auf die Software und die Services. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verzicht von Brain auf die Ausübung oder Durchsetzung von Rechten oder Rechtsmitteln, die in den Vertragsunterlagen enthalten sind (oder die Brain nach geltendem Recht zustehen), nicht als formeller Verzicht auf die Rechte von Brain gewertet wird und dass diese Rechte oder Rechtsmittel Brain weiterhin zur Verfügung stehen. Sollte ein Gericht, das für die Entscheidung in dieser Angelegenheit zuständig ist, entscheiden, dass eine Bestimmung der Vertragsunterlagen ungültig ist, so wird diese Bestimmung aus diesem Vertrag entfernt, ohne dass der Rest der Vertragsunterlagen davon berührt wird. Die übrigen Bestimmungen der Vertragsunterlagen sind weiterhin gültig und durchsetzbar. Diese Vereinbarung gilt als "Autonomous Navigation Software Customer License Agreement" oder "EULA", auf die in der Bedienungsanleitung des Roboters und anderen Dokumenten von Brain oder einem autorisierten Verkäufer Bezug genommen wird. Der Kunde kann auch als "Endbenutzer" bezeichnet werden.
  • 10.2 Ausfuhrkontrolle. Die Software unterliegt den Exportgesetzen der Vereinigten Staaten. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Export- und Reexportbeschränkungen und -vorschriften einzuhalten, einschließlich derjenigen der Gerichtsbarkeit, in der der Roboter geliefert wurde, und die Software oder die Dienstleistungen nicht in ein verbotenes Land zu übertragen oder die Übertragung zu genehmigen, wenn dies gegen solche Beschränkungen oder Vorschriften verstößt.
  • 10.3 Abtretung. Die in den Vertragsunterlagen eingeräumten Rechte dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brain abgetreten oder übertragen werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brain ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus den Vertragsunterlagen an Dritte zu delegieren.
  • 10.4 Schiedsgerichtsbarkeit. Die Vertragsdokumente unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien ohne Rücksicht auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, werden durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Commercial Arbitration Rules entschieden. Jedes Urteil über den Schiedsspruch des/der Schiedsrichter(s) kann von jedem zuständigen Gericht gefällt werden. Die Ansprüche werden von einem Einzelschiedsrichter entschieden, es sei denn, der Streitwert übersteigt 500.000 $; in diesem Fall wird der Streit von einem Gremium aus drei Schiedsrichtern entschieden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist San Diego, Kalifornien. Das Schiedsgerichtsverfahren unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien. Die Anhörungen finden gemäß den Standardverfahren der Handelsschiedsgerichtsordnung statt, die persönliche Anhörungen vorsehen. Es gelten die Standardbestimmungen der Commercial Rules. Die Schiedsrichter sind befugt, die Kosten des Schiedsverfahrens auf die Parteien aufzuteilen, jedoch nur dann, wenn ein bestimmtes Gesetz dies zulässt, auch die Anwaltskosten. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Versäumnis oder die Weigerung einer Partei, ihren erforderlichen Anteil an den Kautionen für die Entschädigung des Schiedsrichters oder die Verwaltungskosten zu zahlen, einen Verzicht dieser Partei auf die Vorlage von Beweisen oder ein Kreuzverhör von Zeugen darstellt. In einem solchen Fall ist die andere Partei verpflichtet, die Beweise und rechtlichen Argumente vorzulegen, die der/die Schiedsrichter für den Erlass eines Schiedsspruchs verlangen können. Ein solcher Verzicht berechtigt nicht zu einem Versäumnisurteil gegen die nicht zahlende Partei, wenn keine Beweise, wie oben vorgesehen, vorgelegt werden. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Brain weiterhin berechtigt ist, in jeder Rechtsordnung Unterlassungsklagen (oder eine gleichwertige Art von dringendem Rechtsschutz) zu erheben.

11. Kontakt

Bei Fragen, Kommentaren oder Bedenken zu dieser Vereinbarung oder bei Mitteilungen an Brain wenden Sie sich bitte per Post oder E-Mail an Brain:

Brain Corporation

Betreff: EULA

10182 Telesis Court, Suite 100

San Diego, CA 92121

eula@braincorp.com