Abonnementvertrag Gesundheitszusatz

Der Endnutzer hat den Bedingungen des Abonnementvertrags ("SA") von Brain zugestimmt. Dieser Zusatzvertrag für das Gesundheitswesen ("Zusatzvertrag für das Gesundheitswesen") enthält zusätzliche Bedingungen für die Nutzung von Diensten in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (wie unten definiert), in der der jeweilige Abonnementvertrag auf diesen Zusatzvertrag für das Gesundheitswesen verweist. Alle hier verwendeten Begriffe in Großbuchstaben, die hier nicht anderweitig definiert sind, haben die jeweilige Bedeutung, die ihnen in der SA gegeben wird, die, wie der Endnutzer anerkennt, in vollem Umfang in Kraft bleibt.

Eine Einrichtung des Gesundheitswesens ist jede Einrichtung oder ein Teil davon, die klinische medizinische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheit einer Person erbringt, einschließlich der Diagnose und Behandlung von körperlichen Erkrankungen, Krankheiten, Verletzungen oder Beeinträchtigungen ("Gesundheitseinrichtung").

Ein aktiver Patient ist eine Person, die sich einem medizinischen, klinischen, diagnostischen Verfahren oder einer therapeutischen Behandlung unterzieht oder anderweitig Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die von einem Arzt in einer Gesundheitseinrichtung angewiesen werden ("aktiver Patient").

Der Endnutzer sowie seine Erlaubnisnehmer erkennen die folgenden Anforderungen für die Nutzung des Roboters an und stimmen ihnen zu:

  1. Der Roboter darf nur dann in einem Bereich einer Gesundheitseinrichtung eingesetzt werden, wenn dieser Bereich zum Zeitpunkt des autonomen Betriebs nicht für die Versorgung aktiver Patienten genutzt wird. Als Beispiele für einen zulässigen "Bereich" seien hier nur Bereiche wie Restaurants, Lobbys, Geschenkeläden, Hauptgänge, Verwaltung oder spezielle Laborkorridore genannt.
  2. Vor der Nutzung der Autonomy Services in einer Abteilung müssen physische und/oder administrative Kontrollen vorhanden sein, um zu verhindern, dass der Roboter in angrenzende Abteilungen navigiert, in denen sich aktive Patienten zum Zweck der Behandlung aufhalten könnten. Beispiele für mögliche "Kontrollen" sind geschlossene Türen, Pylonen, die nicht breiter als die Breite des Roboters sind, andere Barrieren oder die Überprüfung, ob der Bereich während der Reinigung für aktive Patienten geschlossen ist.

Ungeachtet dessen ist der Endnutzer allein für die Eignung des Roboters für seine Umgebung verantwortlich.

Durch (a) die Verwendung der Software oder der Autonomy Features in einer Einrichtung des Gesundheitswesens, (b) das Anklicken des Akzeptanzkästchens oder (c) das Ausfüllen eines Bestellformulars oder einer anderen Vereinbarung, die auf diese Ergänzung zum Gesundheitswesen verweist, erklärt sich der Endbenutzer mit den Bedingungen dieser Ergänzung zum Gesundheitswesen einverstanden. Darüber hinaus bekräftigt der Endnutzer seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3 der SB, erklärt sich damit einverstanden, die Anweisungen und alle anderen Unterlagen, die speziell für Gesundheitseinrichtungen bereitgestellt werden, zu befolgen, und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Endnutzer die Befugnis hat, den Endnutzer (oder seinen Arbeitgeber oder eine andere Einrichtung, in deren Namen der Endnutzer zustimmt) an die Bestimmungen und Bedingungen dieser Ergänzung zum Gesundheitswesen zu binden. Des Weiteren stimmt der Endnutzer zu, dass dieser Zusatz zum Gesundheitswesen wie jede schriftliche, vom Endnutzer unterzeichnete Vereinbarung durchsetzbar ist.